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✔️ Hohe Erfolgsquote

✔️ Kostenloser Schnellcheck

✔️ Ab 99€ pro Bewertung

✔️ Einfache Kontaktaufnahme durch Formular

Erfahrungen & Bewertungen zu WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Wie kann man sich gegen negative Bewertungen wehren?

Bewertungsfunktionen im Internet haben einen maßgeblichen Einfluss auf den guten Ruf Ihres Unternehmens. Doch dies kann auch Nachteile mit sich bringen. Was können Sie als betroffener Unternehmer tun, wenn die Google Bewertung nicht positiv oder konstruktiv ist, sondern negativ, sachlich unzutreffend oder sogar bewusst unwahr? 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei. Mit Hilfe eines Anwaltsschreiben mit einer konkreten und stichhaltigen Begründung zur Rechtswidrigkeit der Bewertung erzeugen wir Druck und überzeugen das Bewertungsportal zu einem schnellen Vorgehen. 

Unsere Preise

1-4 Bewertungen

✔️ kostenlose Erstberatung

✔️ Hohe Erfolgsquote

✔️ Mehr Nachdruck durch Anwalt

149€*

5-9 Bewertungen

✔️ kostenlose Erstberatung

✔️ Hohe Erfolgsquote

✔️ Mehr Nachdruck durch Anwalt

129€*

Ab 10 Bewertungen

✔️ kostenlose Erstberatung

✔️ Hohe Erfolgsquote

✔️ Mehr Nachdruck durch Anwalt

99€*

* Pro Bewertung (zzgl. MwSt.)

So funktioniert’s:

Formular ausfüllen

Füllen Sie das Formular mit den benötigten Kontaktdaten aus. Es dauert nur eine Minute. 

Überprüfung Ihrer Bewertungen

Unsere Rechtsanwälte für Medien-Recht überprüfen die Bewertung und schätzen die Erfolgsaussicht der Löschung ein.

Kontaktaufnahme zu Google

Wenn unsere Experten Ihren Fall geprüft haben, beantragen wir bei Google die Löschung Ihrer Bewertung. Wir melden uns bei Ihnen sobald die Löschung erfolgt ist.

Wir sind bekannt aus



Selbstverständlich kann nicht jede Bewertung einfach auf Wunsch entfernt werden. Allerdings ist eine Entfernung gerechtfertigt, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen (Lügen) oder Schmähkritik (Beleidigungen) handelt. Außerdem können Bewertungen entfernt werden, wenn die Verfasser der Bewertung tatsächlich nie Kunden beim betroffenen Unternehmen waren oder Klarnamen in der Bewertung verwendet werden.
Da Bewertungen vielen potenziellen Kunden eine wichtige Orientierung bieten, sollten sie selbstverständlich nicht ohne Weiteres gelöscht werden können. Allerdings sollten Bewertung angefochten werden, wenn diese einen Verstoß gegen das Gesetz oder gegen Google Richtlinien darstellen. Zudem kann jedes Unternehmen Opfer von unrechtmäßigen und damit geschäftsschädigenden Bewertungen werden.
Unsere Experten melden die negativen Bewertungen schnellstmöglich bei dem entsprechenden Bewertungsportal im Wege des Notice-and-Take-Down-Verfahrens. Das bedeutet, dass wir ein ausführliches auf Sie zugeschnittenes Schreiben an das entsprechende Portal versenden und es auffordern, umgehend die entsprechende Bewertung zu entfernen. Google leitet die Beschwerde an den Bewerter weiter mit der Aufforderung, eine Stellungnahme abzugeben. Erhält Google keine Antwort, wird die Bewertung in der Regel entfernt.
Leider reagiert Google in den meisten Fällen nicht auf das Schreiben und Begehren von Unternehmen. Anwaltlicher Druck ist oftmals das nötige Mittel, um geschäftsschädigende Bewertungen effektiv löschen zu lassen.
Ja, die Anzahl und auch das Alter der Bewertungen spielen keine Rolle, sofern sie unrechtmäßig sind.
Durch das obenstehende Formular nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf. Falls Sie die Entfernung von weniger als zehn Bewertungen beantragen wollen, können Sie diese in unserem Formular bereits aufnehmen, sodass wir direkt mit der Prüfung beginnen und uns zeitnah mit Ihnen in Kontakt setzen können. Falls Sie mehr als neun Bewertungen prüfen lassen wollen, schicken wir Ihnen nach der Formulareinsendung eine Tabelle zu, in die Sie alle Bewertungen eintragen und an uns zurücksenden können.
Die reine Einsendung Ihrer Daten stellt noch keine verbindliche Beauftragung dar – wir machen zunächst einen kostenlosen Schnellcheck zu Ihrem Fall.
Die reine Einsendung Ihrer Daten ist nicht kostenpflichtig und auch unser Schnellcheck ist komplett unverbindlich und kostenfrei. Erst nachdem Sie uns beauftragt haben, wird Ihnen eine Pauschale berechnet, die sich nach der Anzahl der zu löschenden Bewertungen richtet.
Falls Ihr Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung hat, springt diese in der Regel für die Kosten der Bewertungslöschungen ein.

Jetzt kostenfrei Ihren Fall prüfen.

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