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Aktuelle Erfolge unserer Mandanten

3.160,84 € zurück

Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 15.09.2021: Der beklagte Versicherer AXA muss 3.160,84 € plus Zinsen an unseren Mandaten zurückzahlen. 

3.940,20 € zurück

Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl vom 30.09.2021: Der beklagte Versicherer AXA muss 3.940,20 € plus Zinsen an unseren Mandaten zurückzahlen. 

2.082,16 € zurück

Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 15.09.2021: Der beklagte Versicherer DKV muss 2.082,16 € plus Zinsen an unseren Mandaten zurückzahlen. 

7.842,12 € zurück

Entscheidung des Landgerichts Köln vom 20.10.2021: Der beklagte Versicherer AXA muss 7.842,12 € plus Zinsen an unseren Mandaten zurückzahlen. 

Rückerstattungen für Privatversicherte

In den vergangenen Monaten stellten Gerichte immer wieder fest: die in den vergangenen Jahren üblichen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer waren unzulässig. Die Folge? Millionen von Versicherten können zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen – bei vielen Versicherten handelt es sich um vierstellige Summen. Haben Sie schon von Ihrem Recht Gebrauch gemacht?

[Update November 2021] Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wird auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.


Wie hoch sind meine Ansprüche?

> Aus den bisherigen Urteilen ergibt sich ein durchschnittlicher Anspruch von 3.000 – 10.000 Euro. Eine konkrete Anspruchsbezifferung lässt sich jedoch nur einzelfallbezogen berechnen, durch die Überprüfung Ihrer jährlichen Beitragserhöhungsschreiben.

Wie sind generell die Erfolgsaussichten? Gibt es Erfahrungswerte?

> Es wurden bereits viele positive Urteile für die Versicherungsnehmer erstritten. Da Gerichte jedoch nicht immer gleich entscheiden, kann ein gerichtlicher Erfolg nie garantiert werden.

Wann fallen etwaige Kosten für mich an?

> Die Erstberatung, die Durchschau Ihrer Unterlagen und die Anspruchsberechnung sind kostenfrei. Ein Kostenaufkommen entsteht erst, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen möchten. Hierzu holen wir uns eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Von Ihnen zu zahlende Kosten belaufen sich demnach lediglich auf die Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern eine Selbstbeteiligung besteht. Weitere Kosten werden mit Ihrer Rechtsschutzversicherung verrechnet.

Wenn ich die unwirksamen Beitragserhöhungen von der privaten Krankenversicherung zurückfordere, kann die PKV diese Beiträge durch zukünftige Beitragserhöhungen wieder einfordern?

> Unserer Auffassung nach, darf die PKV die Beiträge nicht aufgrund der Rückforderung erhöhen, da die Rückforderungen keine tatsächlichen Kosten der PKV darstellen. Nur tatsächliche Kosten können die Grundlage für eine Beitragserhöhung darstellen.

Welche Konsequenzen hat es für mich, wenn ich gegen die PKV vorgehen?

> Bisher sind uns keine negativen Konsequenzen bekannt, die durch das Vorgehen gegen die PKV entstehen.

Kann mich die private Krankenversicherung kündigen, wenn ich die Beiträge mit WBS zurückfordere?

> Nein, eine ordentliche Kündigung ist seitens der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen, § 206 Abs. 1 VVG. Auch ist die Sorge unbegründet, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter reguliert oder weniger Kulanz zeigen wird.

Wenn ich keine Rechnung bei meiner PKV einreiche, bekomme ich jährlich Beitragsrückerstattungen, hat Ihre Tätigkeit einen Einfluss darauf?

> Unserer Auffassung nach, hat dies keine Auswirkungen, denn die Versicherung muss weiterhin Ihrer Leistungspflicht nachkommen, also auch die vertraglich geregelt Rückerstattungen vornehmen.

Wie kann ich Ihnen Unterlagen zukommen lassen?

> Die Beitragserhöhungsschreiben können Sie uns gerne per E-Mail, per Cloud oder per Post einreichen. Gerne berät Sie unser Team hierzu in einem Erstgespräch. Eine Vollmacht und einen Mandantenfragebogen lassen sich elektronisch über einen Link ausfüllen, der Ihnen nach dem Erstkontakt zugesandt wird.

Ab welchem Jahr benötigen Sie die Unterlagen und wie gestaltet sich die Verjährungsfrist?

> Wir benötigen zur vollständigen Prüfung Ihrer Ansprüche die Beitragserhöhungen ab dem Jahr 2009. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir die Beitragserhöhungen für die letzten zehn Jahre zurückfordern können. Da eine Beitragserhöhung von 2009 in der Regel auch in den darauffolgenden Jahren gezahlt wird, werden diese von uns auch angefordert und können entsprechend geltend gemacht werden.

Mir liegen keine Unterlagen über die Beitragserhöhungen vor, kann ich meine Ansprüche trotzdem geltend machen?

> Sollten Ihnen die Unterlagen nicht mehr oder nur noch teilweise vorliegen, können Ihre Ansprüche dennoch geltend gemacht werden. WBS kann die Unterlagen für Sie direkt bei der privaten Krankenversicherung anfordern. Alternativ können Sie diese anfordern – hierzu lassen wir Ihnen gerne ein Musterschreiben zukommen.

Brauche ich eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, wie lange muss diese bestehen?

> Eine RSV ist notwendig, um mit WBS in der Thematik der Beitragsrückforderungen vorzugehen. Die RSV muss länger als drei Jahre bestehen oder lückenlos an eine vorige RSV anschließen.

Den Erstkontakt auf Ihre Anfrage erhalten Sie grundsätzlich in der ersten Woche. Bis wir Ihre Ansprüche berechnen, alle nötigen Informationen eingeholt haben und mit Ihrem Einverständnis Klage erheben, kann es ca. 6-8 Wochen dauern. Grund für diese Wartezeit sind u.a. die Bearbeitungszeit der privaten Krankenversicherungen, sofern von diesen noch Unterlagen angefordert werden müssen, und die Bearbeitungszeit der Rechtsschutzversicherungen, bis diese eine Kostendeckungszusage erteilen.
Bei der Prüfung, ob bei Ihnen Ansprüche aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen entstanden sind, ist es irrelevant, ob Sie nur einen Teil der Beiträge zur PKV oder den gesamten Beitrag zahlen. Wenn Sie Beihilfeberechtigt sind, können Ihnen auch Ansprüche auf Rückzahlung wegen unwirksamer Beitragserhöhungen zustehen.

Informationen zusenden

Füllen Sie das Formular mit den benötigten Daten aus. Es dauert nur zwei Minuten.

Wir prüfen Ihren Vertrag

Unsere Experten prüfen Ihren PKV-Vertrag kostenfrei. Sie erfahren, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen können.

Rückerstattung erhalten

Wir treten mit Ihrer PKV in Kontakt und fordern für Sie Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück.

„Ihre Private Krankenversicherung hat Sie in den letzten Jahren mit saftigen Beitragserhöhungen überrascht? Jetzt ist die Chance zu handeln und sich zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen.“

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Jetzt kostenfrei die

Rückerstattung prüfen.

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Das sagen unsere Mandanten