Insolvenzantrag durch Gläubiger – Was jetzt zu tun ist
Wenn die Schulden nicht mehr getilgt und offene Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, seht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz im Raum. Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, muss zunächst ein Ein Gläubigerantrag kommt oft überraschend und bedeutet eine unangenehme Situation für den betroffenen Schuldner. Denn es bedeutet, dass meist eine öffentliche Einrichtung – wie eine Krankenkasse oder das Finanzamt – einen Antrag auf Insolvenz eines Schuldners stellt. In vielen Fällen folgt auf einen solchen Gläubigerantrag ein eigener Antrag auf Privatinsolvenz durch den Schuldner. Dieser Text gibt einen Überblick, was ein Gläubigerantrag für eine Person bedeutet und welche Schritte in diesem Fall zu gehen sind. Natürlich berät unser Experten-Team Sie auch gerne persönlich, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Auf einen Blick
- Kann ein Schuldner offene Zahlungen an eine Einrichtung wie Finanzamt oder Krankenkasse nicht begleichen, kann der Gläubiger einen Antrag auf dessen Insolvenz stellen.
- Für diesen Antrag muss ein belegbarer Eröffnungsgrund sowie ein rechtliches Interesse vorliegen.
- Ist ein Gläubigereintrag eingegangen, sollte der Schuldner einen Eigenantrag auf Insolvenz stellen.
- Eine Beratung und Unterstützung durch einen Fachanwalt ist bei einem Gläubigerantrag ratsam.
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Was ist ein Gläubigerantrag?
Kann eine Person notwendige Beiträge nicht mehr bezahlen oder hat sogar Schulden, ist es möglich, dass der Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz stellt. Das kann bei Unternehmen der Fall sein, aber auch bei Privatpersonen. Gläubiger, die einen Antrag auf Insolvenz stellen, sind häufig Finanzämter, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften.
Der Hauptunterschied zum Selbstantrag auf Insolvenz ist also, dass die Insolvenz durch eine außenstehende Stelle beantragt wird – in der Regel, ohne dass die betroffene Person Einfluss darauf hat.
Unter welchen Bedingungen kann ein Gläubigerantrag gestellt werden?
Ein Gläubiger kann die Insolvenz eines Schuldners nur beantragen, wenn er belegen kann, dass es offene Forderungen gibt, die nicht beglichen werden, und somit ein Insolvenzgrund besteht. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist keine Berechtigung für einen Gläubigerantrag, in diesem Fall kann nur der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellen.
Weitere Vorraussetzungen für einen Gläubigerantrag
- Ein Insolvenzantrag darf nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Es muss ein rechtliches Interesse des Gläubigers an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen.
- Es muss ein Eröffnungsgrund vorliegen, beispielsweise die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Diese muss der Gläubiger belegen.
- Der Gläubiger muss belegen, dass eine Forderung besteht und dass hierzu Rechnungen, Mahnungen etc. verschickt wurden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Gläubiger den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Ist der Antrag zulässig, wird im folgenden Schritt zunächst der Schuldner angehört – das muss geschehen, bevor dem Antrag des Gläubigers stattgegeben wird.
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Was tun, wenn ein Gläubigerantrag eingegangen ist?
Liegt ein Gläubigerantrag vor, kann der Schuldner zunächst versuchen, mit dem Gläubiger über eine Rücknahme des Antrags zu verhandeln. Das ist allerdings in vielen Fällen nicht erfolgreich, sollten nicht gleichzeitig die offenen Forderungen beglichen werden. Wäre das der Fall, dann entfällt der Grund für den Gläubigerantrag und es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Hilfreich ist es in jedem Fall, frühzeitig kompetente Beratung einzuholen, am besten durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Dieser kann bei den nächsten Schritten helfen und den Schuldner ggf. durch das gesamte Verfahren begleiten.
Ob mit oder ohne Anwalt: Nach dem Eingang eines Gläubigerantrags ist es für den Schuldner in jedem Fall hilfreich, einen Eigenantrag auf Insolvenz zu beantragen. Denn nur so kann er die Restschuldbefreiung beantragen. Dies ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, diese sollte unbedingt gewahrt werden.
Wer einen Insolvenzanwalt an seiner Seite hat, kann diesen jedoch auf eine Verlängerung der Frist zur Stellung des Eigenantrags hinwirken lassen. Im Anschluss würde der Anwalt die Kommunikation mit dem Sachverständigen übernehmen sowie den Insolvenzantrag stellen und einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. Dieser ist notwendig, damit im Anschluss ein Eigenantrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann. Diesem folgt das weitere Verfahren, das bei einer Privatinsolvenz üblich ist.
Wir prüfen Ihren Fall gerne für Sie individuell. Melden Sie sich bei uns für ein kostenfreies Erstgespräch.
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