Privatinsolvenz – Ablauf, Vorteile und Nachteile im Überblick
Kann eine Person ihre Schulden nicht begleichen, ist sie zahlungsunfähig oder droht eine Zahlungsunfähigkeit, dann kann die Anmeldung einer Privatinsolvenz sinnvoll sein. Sie hat Vor- und Nachteile für den Schuldner – kann am Ende aber zu einer Befreiung von Restschulden führen. Diese Seite gibt einen Überblick über alle Schritte, die im Falle einer Privatinsolvenz nötig sind. Außerdem wird deutlich, in welchen Fällen es ratsam ist, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht einzuschalten.
Das ist jetzt wichtig:
- Bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Anmeldung einer Privatinsolvenz sinnvoll sein.
- Das Insolvenzverfahren dauert neuen Regelungen zufolge drei Jahre.
- Am Ende des Verfahrens erfolgt die Befreiung von Restschulden.
- Privatinsolvenz kann unabhängig vom Einkommen gestellt werden, auch von Arbeitssuchenden oder Rentnern.
- Ein Fachanwalt kann Schuldner durch den gesamten Prozess vom Antrag bis zur Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter unterstützen.
Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz
Die ersten Schritte der Privatinsolvenz beginnen bereits vor der offiziellen Anmeldung. Zunächst ist es notwendig, die individuelle Schulden- und Finanzsituation fachgerecht einzuschätzen. Ausschlaggebende Faktoren hierbei sind die Schuldenhöhe, das Einkommen, die Anzahl der Gläubiger, weitere Verpflichtungen (beispielsweise Unterhaltszahlungen) und ein Überblick über das vorhandene Vermögen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann schon dabei hilfreich zur Seite stehen. Sprechen Sie uns gerne an, um eine individuelle Beratung für Ihre Situation zu erhalten.
Sind all diese Punkte erledigt, sollte zunächst versucht werden, sich mit den Gläubigern zu einigen – das ist Voraussetzung für die Anmeldung der Privatinsolvenz. Scheitert dieser Versuch (was häufig der Fall ist), kann im Folgenden die Privatinsolvenz beantragt werden. Alle Informationen zum Antrag finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Insolvenzantrag stellen“.
Ist der Antrag gestellt, dauert es meist etwa einen Monat, bis das Verfahren eröffnet wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gläubiger den Schuldner nicht mehr kontaktieren und alle Pfändungen werden gestoppt. Der Kontakt zu den Gläubigern läuft während des Verfahrens über einen Insolvenzverwalter, den das Insolvenzgericht bestimmt. Schuldner erhalten den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens. Die Höhe ist individuell unterschiedlich, hier kann im Vorfeld ein Fachanwalt für Insolvenzrecht eine Einschätzung geben.
Ungefähr ein Jahr nach Beginn des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In dieser kann der Schuldner Einkommen oder andere Zuwendungen unabhängig von ihrer Höhe erhalten und – wenn möglich – wieder eigenes Geld ansparen. Es wird allerdings monatlich ein festgelegter pfändbarer Betrag zu zahlen sein.
Drei Jahre nach Beginn des Verfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren und der Schuldner schuldenfrei wird. Davon gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise im Fall von Steuerhinterziehung oder bei Schulden, die durch vorsätzlich unerlaubte Taten oder durch Bußgelder entstanden sind.
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Voraussetzung einer Privatinsolvenz
Es gibt einige Punkte, die für die Anmeldung einer Privatinsolvenz erfüllt sein müssen:
- Der Schuldner ist zahlungsunfähig oder es droht eine Zahlungsunfähigkeit, und es bestehen offene Forderungen.
- Ein Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert.
- Der Wohnsitz des Schuldners befindet sich zu Beginn des Verfahrens in Deutschland.
- Es liegt keine selbstständige Tätigkeit vor.
Ein Einkommen oder eine Anstellung ist nicht notwendig, um Privatinsolvenz anzumelden. Auch arbeitssuchende Personen, Rentner oder Studenten können Insolvenz beantragen.
Das wollten unsere Mandanten oft wissen…
Häufig gestellte Fragen rund um die Privatinsolvenz an unsere Anwälte.
Weitere Fragen rund um Folgen & Möglichkeiten der Privatinsolvenz:
Die anfallenden Kosten eines Insolvenzverfahrens lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Kosten für den Insolvenzverwalter
Während einer Privatinsolvenz sind Schuldner nicht kreditwürdig. Nach einer überstandenen Privatinsolvenz sind Betroffene zwar schuldenfrei, doch Kreditinstitute zweifeln oftmals an der Zuverlässigkeit, Kreditsummen zu tilgen.
Um Banken von ihrer Kreditwürdigkeit zu überzeugen, sollten Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügen und sich nach der Insolvenz weiterhin finanziell verantwortungsvoll verhalten.
Beabsichtigen ehemalige Schuldner einen hohen Kredit zu erhalten, etwa für eine Immobilie, gestaltet sich diese Überzeugung schwieriger: Aufgrund der hohen Kreditsumme sind Banken zurückhaltender und werden die Bonität genauestens prüfen.
Die Eröffnung einer Privatinsolvenz wird üblicherweise über das Vermögen einer Einzelperson eröffnet. Das Einkommen von Ehepartnern ist deshalb in der Regel nicht in Gefahr.
Es bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
- Ist ein Bürgschaftsvertrag geschlossen worden, ist der Ehepartner haftbar.
- Ist der Ehepartner finanziell leistungsfähig, kann er für die Erstattung der anfallenden Gerichts- und Treuhänderkosten während des Verfahrens herangezogen werden.
- Sind Eheleute beim Finanzamt gemeinsam veranlagt, ist auch in diesem Fall eine Haftbarkeit möglich. Dies tritt aber nur ein, wenn es sich um steuerliche Schulden handelt.
Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz
Ob die Anmeldung einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wir prüfen Ihren Fall gerne für Sie und stehen Ihnen mit kompetenten Experten zur Seite. Die folgenden Vor- und Nachteile können bei einer ersten Einschätzung helfen.
Zu den Vorteilen zählt, dass Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit werden. Der Zeitpunkt für die Restschuldbefreiung ist klar definiert, sodass Planungssicherheit für den Schuldner besteht. Seit Oktober 2020 dauert es drei Jahre, bis die restlichen Schulden erlassen werden.
Schon unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen Gläubiger nicht mehr vollstrecken oder Pfändungen durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Es besteht weiterhin ein unpfändbarer Teil des Einkommens, über den Schuldner frei verfügen können. Drei weitere Jahre nach der Restschuldbefreiung werden alle Schufa-Einträge gelöscht, die bis zur Eröffnung des Insolvenzfahrens bestanden. Auch das trägt zu einer Erleichterung für den Schuldner bei.
Doch natürlich gibt es auch Nachteile der Privatinsolvenz: Besteht pfändbares Vermögen und Einkommen, das über den unpfändbaren Betrag hinausgeht, wird der Insolvenzverwalter dieses einziehen. Außerdem gibt es für den Schuldner Pflichten für die Zeit des Verfahrens über drei Jahre. Ein außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern würde eine schnellere Lösung darstellen – allerdings auch voraussetzen, dass die Schulden (zumindest zum Teil) beglichen werden können.
Was ein weiterer Nachteil sein könnte: Bei einer Privatinsolvenz erfolgt eine Insolvenzbekanntmachung, sodass Schuldner die eigene finanzielle Lage nicht für sich behalten können. Das wäre bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern der Fall.
Wie können wir Ihnen helfen?
Das kompetente Team von WILDE BEUGER SOLMECKE unterstützt Schuldner von Beginn an. Zunächst erfolgt in der Regel die Einschätzung der Schuldensituation sowie eine Bewertung, was in der individuellen Lage die sinnvollsten Schritte sind. Fällt die Entscheidung für eine Privatinsolvenz, ermittelt unsere Kanzlei alle Gläubiger und erstellt anschließend den Insolvenzantrag. Außerdem begleiten wir Mandanten bei der Korrespondenz mit Gläubigern sowie dem Insolvenzverwalter und helfen dabei, Vermögen vor der Pfändung zu schützen. Nehmen Sie gerne für ein unverbindliches Erstgespräch Kontakt mit uns auf.
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