Erfährt der Arbeitgeber von der Privatinsolvenz?
Ja, in der Regel erfahren Arbeitgeber von einer Privatinsolvenz. Für die Erwirkung einer Restschuldbefreiung müssen Betroffene ihr pfändbares Arbeitseinkommen an Ihren Insolvenzverwalter abtreten, der dieses Geld beim Arbeitgeber einzieht. Daher ist eine Information des Unternehmens in den meisten Fällen unumgänglich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit dem Insolvenzverwalter zu vereinbaren, dass er den pfändbaren Teil des Einkommens direkt von der betroffenen Person einfordert. So kann verhindert werden, dass der Arbeitgeber von der Privatinsolvenz erfährt.
Übrigens: Wird der Arbeitgeber über eine Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz informiert, stellt dies keinen Kündigungsgrund dar.
Viele weitere Fragen rund um die Privatinsolvenz finden Sie in unserem FAQ.
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