Privatinsolvenz – Eigentumswohnung oder das Haus behalten?
Nein, in einer Privatinsolvenz kann der Schuldner im Regelfall seine Eigentumswohnung oder sein Haus nicht behalten. Das Eigenheim gilt als Bestandteil des Vermögens und ist somit verwertbar. Das bedeutet, es wird vom Insolvenzverwalter gepfändet und anschließend zwangsversteigert.
Es kann jedoch eine sogenannte Freigabe über den Insolvenzverwalter erwirkt werden. Eine Freigabe betrifft Eigentum, das zur Insolvenzmasse gehört und durch eine Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil des insolvenzfreien Vermögens werden kann.
Das hat zur Folge, dass der Insolvenzverwalter während der Dauer der Insolvenz das Eigenheim des Schuldners nicht mehr verwerten darf. Die Entscheidung über die Freigabe erfolgt durch den Insolvenzverwalter.
Muss ich direkt aus der Wohnung oder dem Haus ausziehen?
In der Regel müssen Schuldner bei einer Privatinsolvenz nicht sofort aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus ausziehen. Allerdings kann es im Verlauf des Insolvenzverfahrens dazu kommen, dass die Immobilie veräußert oder zwangsversteigert wird. In diesem Fall müssen Schuldner zu einem bestimmten Zeitpunkt ausziehen, entweder wenn ein Käufer gefunden wurde oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig auf einen möglichen Auszug vorzubereiten und sich über Alternativen wie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Untermiete Gedanken zu machen. Auch sollten Schuldner prüfen, ob sie Anspruch auf eine angemessene Wohnungsgröße haben und gegebenenfalls eine solche suchen. Es kann sinnvoll sein, sich rechtzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt zu wenden, um sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren zu informieren und sich beraten zu lassen.
Viele weitere Fragen rund um die Privatinsolvenz finden Sie in unserem FAQ.