Welche Kosten fallen bei einer Privatinsolvenz an?
Die anfallenden Kosten eines Insolvenzverfahrens lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Kosten für den Insolvenzverwalter
In der Regel belaufen sich die Gerichtskosten auf etwa 1.000 – 1.800 €. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Gläubiger und ob der Schuldner über eine Insolvenzmasse verfügt.
Zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten kommt die Vergütung des Insolvenzverwalters. Die Kosten für den Insolvenzverwalter richten sich auch nach der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.
Erfahrungsgemäß kommen Betroffene demnach grob geschätzt auf eine Summe von 2.000 – 2.500 €. Diese Kosten müssen in jedem Fall von den Betroffenen selbst gedeckt werden. Ist ihm dies nicht möglich, kann ein Antrag auf Stundung der Gerichtskosten gestellt werden.
Viele weitere Fragen rund um die Privatinsolvenz finden Sie in unserem FAQ.