Das Jugendschutzprogramm der JusProg e.V. (ein gemeinnütziger und staatlich nicht geförderter Verein) wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als positiv bewertet.

Das Konzept entspräche grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den altersdifferenzierten Zugang zum Internet zu verbessern und Eltern bei der Medienerziehung zu unterstützen“, so der KJM-Vorsitzende, Prof. Ring. „Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird.“

Ziel ist es, dass Anbieter ihre Angebote künftig klassifizieren und Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Sofern entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dementsprechend programmiert sind, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten.

Die KJM werde bereits ab jetzt Anstrengungen von Anbietern, die ihre Inhalte alterdifferenziert klassifizieren, berücksichtigen. Bedingung sei dabei, dass die Anbieter vor der ersten Anerkennung eines Jugendschutzprogramms nur klassifizierte Inhalte bis maximal der Altersstufe „ab 16“ zugänglich machen, so die Mitteilung der KJM.

Außerdem begrüße die KJM Bemühungen von anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen, Anbieter bei der korrekten Alterseinstufung zu beraten und auch durch fragebogen- und personengestützte Selbstklassifizierungssysteme dabei zu unterstützen, so die Meldung weiter.