Social Media Recht
Das Social Media Recht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet. Mittlerweile hat jeder die Möglichkeit, seine Inhalte auf Social Media Plattformen wie YouTube, Instagram, Twitter oder Facebook hoch- und herunterzuladen, zu teilen oder andere zu verlinken. Im Social Media Bereich bedarf es einer umfassenden rechtlichen Aufklärung, wenn es z.B. um das Impressum, Datenschutz, Haftung, Nutzungsbedingungen oder Influencer geht.
Im Zeitalter der Social Media Plattformen spielt es eine immer größere Rolle, was online erlaubt ist und was nicht. Viele Fragen zur Nutzung von Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram oder Twitter stellen sich erst seit kurzer Zeit. Deshalb ist es aber jetzt umso wichtiger, sich stets zu vergewissern, mit dem Betreiben seines Social Media Profils im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Das gilt insbesondere, wenn man eine geschäftliche Seite betreibt oder sich als Influencer seiner Reichweite zu Marketingzwecken oder wirtschaftlich bedient. Je nach Art und Größe des eigenen Profils sollte man sich auch mit Fragen zur Impressumspflicht, zum Datenschutz, zu Nutzungsbedingungen und zur Haftung auseinandersetzen.
Das Betreiben eines Social Media Profils birgt einige juristische Fallstricke, die oftmals durch Unwissenheit übersehen werden. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen mit umfangreichen und spezifischen Fachkenntnissen gerne bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihres Profils tatkräftig zur Seite.
Im Social Media Recht beraten wir Sie u.a. zu folgenden Themen:
Impressum in Social Media
Betreiben Sie Ihr Profil in den sozialen Netzwerken nicht nur rein privat, so unterliegen Sie auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube der Impressumspflicht. Wir beraten Sie umfassend, erstellen für Sie ein rechtssicheres Impressum und binden dies auch rechtskonform in Ihr Social Media Profil ein.
Datenschutz in Social Media
Ein derzeit weitestgehend ungeklärtes Feld ist die Frage, wie man rechtssicher eine Facebook-Fanpage betreiben kann. Wir sagen Ihnen, was Sie in jedem Fall beachten müssen und halten Sie auf dem Laufenden. Außerdem stellen Plug-Ins oder Cookies ein Problem dar, wenn es um Datenschutz in Social Media geht.
Haftung in Social Media
Betreiber eines Social Media Profils haften mitunter nicht nur für eigene Inhalte, wenn diese rechtsverletzend sein sollten, sondern möglicherweise auch für Beiträge Ihrer Nutzer. So etwa, wenn sie sich diese „zu Eigen gemacht“ oder nicht rechtzeitig auf eine Meldung reagiert haben (Störerhaftung). Und wie sieht es mit Links und eingebetteten Inhalten aus?
Influencer
Bei Marketing-Verträgen zwischen Influencern und Unternehmen treten häufig juristische Schwierigkeiten auf, gerade im Bereich Vertragsabschluss und Schleichwerbung. Die Rechtsprechung zur rechtlichen Zulässigkeit von Postings auf Instagram ist derzeit im Wandel. Wir halten Sie auf dem Laufenden und beraten Sie rund ums Influencer Marketing.
Nutzungsbedingungen
Nutzen Sie eine Social Media Plattform wie Facebook oder Twitter, müssen Sie den Nutzungsbedingungen der Netzwerke zustimmen. Das bedeutet aber auch, dass Sie die Inhalte beachten müssen, sonst droht der Ausschluss von der Plattform. Wir beraten Sie auch zu den Nutzungsbedingungen von Social Media Plattformen.
Beiträge löschen
In sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und Twitter gibt es verschiedene Möglichkeiten, rechtsverletzende Inhalte löschen zu lassen: Im Wege des „notice-and-takedown“-Verfahrens oder nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Unserer Erfahrung nach reagieren die Netzwerke schneller auf das Schreiben eines Rechtsanwalts.
Bildrechte in Social Media
Den eigenen Beitrag schnell mit einem fremden Foto „aufhübschen“? Tatsächlich birgt dies rechtlich hohe Risiken. So benötigt man für Fotos immer eine Lizenz des Urhebers und meist eine Bild die Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Welche Stolperfallen Sie bei den Bildrechten beachten müssen, erfahren Sie hier.
Impressum in Social Media
Die Frage nach der Impressumspflicht in Social Media führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu umfangreichen Diskussionen und hatte oftmals teure Abmahnungen zur Folge. Mittlerweile ist es jedoch rechtlich eindeutig, dass auch Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram der Impressumspflicht unterliegen. Da Soziale Netzwerke in der Regel ähnliche Inhalte und Funktionen wie eine Homepage aufweisen, ist inzwischen nach herrschender Rechtsprechung das Telemediengesetz (TMG) nach § 1 Abs. 1 S. 1 auch auf diesen Bereich anwendbar.
Bei der Anfertigung eines Impressums für ein Social Media-Profil auf Facebook, Instagram, Twitter oder auch YouTube kommen häufig Fragen auf wie:
- Wie kann ich das Impressum in den sozialen Medien sicher einbinden?
- Welche Pflichtangaben gehören in das Impressum in Social Media?
Die Kanzlei WBS.LEGAL steht Ihnen bei der Gestaltung Ihres Social Media-Profils zur Seite. Wir beraten Sie umfassend bzw. erstellen für Sie ein rechtssicheres Impressum und binden dies auch rechtskonform in Ihr Social Media Profil ein.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Datenschutz in Social Media
Das Datenschutzrecht spielt auch in Social Media immer dann eine Rolle, wenn es sich um sogenannte personenbezogene Daten handelt. Darunter sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen zu fassen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Verwendung dieser Daten ist nur erlaubt, wenn das Gesetz es ausdrücklich gestattet.
Ein derzeit weitestgehend ungeklärtes Feld ist die Frage, wie man rechtssicher eine Facebook-Fanpage betreiben kann. Denn der EuGH hat inzwischen festgestellt, dass Fanpage-Betreiber mit Facebook gemeinsam Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Facebook-Datenschutzerklärung gestalten müssen. Über Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Außerdem stellen Plug-Ins oder Cookies ein Problem dar, wenn es um Datenschutz in Social Media geht. Denn durch sie werden Daten der Nutzer, wie deren IP-Adresse, an das soziale Netzwerk weitergegeben und mit dem entsprechenden Account verknüpft. Durch diesen Vorgang kann ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegen, wenn zu Beginn des Nutzungsvorgangs keine umfassende Aufklärung zur Datenerhebung erfolgte, in die der Nutzer eingewilligt hat. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet:
- Was sind Plug Ins?
- Warum sind Plug-Ins datenschutzrechtlich problematisch?
- Was passiert technisch, wenn man einen Social Media Plug-In einbaut?
- Was ist die „Zwei-Klick-Lösung“ für Social Media Plug-Ins?
Bei weiteren Fragen steht die Kanzlei WBS.LEGAL Ihnen mit jahrelanger Praxiserfahrung und einer umfassenden Beratung zur Seite.
Haftung in Social Media
Ein wichtiger Aspekt beim Betreiben eines Social Media Auftritts ist die Frage nach der Haftung für geteilte Inhalte auf Social Media Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook oder Twitter. Neben den Betreibern eines Social Media Auftrittes selbst können auch Nutzer Inhalte über deren Seite verbreiten. Daher stellen sich oftmals Fragen bezüglich der Haftung:
- für eigene Inhalte
- für zu Eigen gemachte Äußerungen Dritter
- für fremde Inhalte (Störerhaftung)
- für Links, Embedding und Framing
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne zur Seite, um den rechtssicheren Betrieb Ihres Social Media Profils sicherzustellen.
Nutzungsbedingungen Social Media
Nutzen Sie eine Social Media Plattform wie Facebook oder Twitter, schließen Sie bei der Anmeldung für gewöhnlich zunächst einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber. Dieser enthält regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, in die jeder Nutzer verbindlich einwilligen muss. Verhandlungsspielraum gibt es dabei nicht. Jeder User ist dazu verpflichtet, eine Reihe von internen Regelwerken einzuhalten. Das ist auf Plattformen wie YouTube, Instagram und Twitter besonders für Unternehmen wichtig, die gewerblich handeln. In diesem Bereich haben die Netzwerke meistens klare Vorstellungen von dem, was sie an Werbemaßnahmen zulassen wollen und gegebenenfalls auch über die Details der Ausgestaltung. Diese müssen bekannt sein und eingehalten werden. Schlimmstenfalls kann das Konto eins Nutzers bei der unzulässigen Verwendung des Netzwerks auf eine bestimmte Zeit gesperrt oder auch ganz gelöscht werden.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen für eine umfangreiche und fachspezifische Beratung zu den Nutzungsbedingungen von Social Media Plattformen zur Verfügung.
Influencer
Mittlerweile ist das sogenannte Influencer-Marketing aus der Medienwelt nicht mehr wegzudenken. Ein Influencer kann jeder sein, der auf Facebook, Twitter oder Instagram ein Profil betreibt, in dem er oder sie meistens spezifischen Content durch Texte, Bilder und Videos teilt und damit ein bestimmtes Publikum ansprechen möchte. Influencer werden so zu Vorbildern ganzer Generationen und Zielgruppen. Die Zahl der Personen, die einem Influencer folgen, dessen Inhalte konsumieren und durch Likes, Retweets und Verlinkungen weiter kommunizieren, beschreibt die Reichweite der Person. Hier gilt: Je größer die Digitale Reichweite einer Person, desto höher ist ihr Werbewert. Immer häufiger werden Influencer aus sozialen Netzwerken mit zielgruppenspezifischer Marken- und Produktkommunikation beauftragt. Durch sie und ihre Bandbreite an Followern werden Marken aus allen möglichen Bereichen verbreitet.
Kommt es zu Marketing-Verträgen zwischen Influencern und Unternehmen, treten häufig juristische Schwierigkeiten auf. Gerade im Bereich Vertragsabschluss und Schleichwerbung können im Nachhinein große Probleme entstehen.
Suchen Sie sich daher einen Anwalt, der Sie vor möglichen Fallstricken im Bereich Influencer-Marketing bewahren kann. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Beiträge löschen
In sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und Twitter gibt es die Möglichkeit, geteilte Inhalte löschen zu lassen, sollten diese eine Rechtsverletzung gegenüber einem anderen User darstellen. In solchen Fällen können Sie selbst das Netzwerk dazu auffordern, den entsprechenden Beitrag zu löschen. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
- Den Beitrag im Wege des „notice-and-takedown“-Verfahrens löschen lassen
- Gegen das soziale Netzwerk im Wege der Störerhaftung vorgehen
- Den Beitrag nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) löschen lassen
Nutzen Sie unter anderem unsere Anleitung zu einer Meldung eines Beitrags nach dem NetzDG oder kontaktieren Sie die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE persönlich, um eine umfassende Beratung über die Löschung rechtsverletzender Beiträge in den sozialen Medien zu erhalten.
Unternehmer, Freelancer & Selbstständige aufgepasst:
Ab sofort gibt es unseren beliebten Newsletter zu aktuellen Entscheidungen, anstehenden Rechtsänderungen und hilfreichen Rechtstipps auch speziell für Unternehmen.
Egal ob wichtige Änderungen für Kennzeichnungspflichten, Anmeldungen einer Marke, rechtssichere Datenschutzerklärungen oder wegweisende Änderungen im Arbeitsrecht – wir stehen an Ihrer Seite und Sie bleiben immer auf dem Laufenden.
Bildrechte in Social Media
Den eigenen Beitrag schnell mit einem fremden Foto „aufzuhübschen“, birgt leider rechtliche hohe Risiken. So benötigt man für Fotos immer eine Lizenz des Urhebers, da jedes Foto zumindest als sog. Lichtbild urheberrechtlichen Schutz genießt. Sind auf den Bildern auch noch Personen zu sehen, ist meist eine Bild die Einwilligung der abgebildeten Personen notwendig.
Welche Stolperfallen Sie bei den Bildrechten beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wir können Ihnen helfen
Wir helfen Ihnen gerne zu allen Fragen des Social Media Rechts! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.