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Ist Ihr Internet zu langsam? Seit Dezember 2021 können vertraglich vereinbarte Entgelte gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Holen Sie sich jetzt die Schreiben von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte für Ihren Fall!

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1. Speedtest machen

2. Musterschreiben anfordern

3. Weniger zahlen oder kündigen

Musterschreiben anfordern

Holen Sie sich jetzt unsere vorgefertigten Musterschreiben für nur 9,99 €. Wenn Sie ARAG-Kunde sind oder Interesse an einer ARAG Rechtsschutzversicherung haben, zahlen Sie nichts. Einfach Formular ausfüllen und Link erhalten:

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Seit Dezember 2021 müssen Verbraucher zu langsames Internet nicht mehr einfach hinnehmen. Machen Sie den Speedtest und setzen Sie mithilfe unserer Musterschreiben Ihre Kündigungs- und Minderungsrechte durch.“

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Wir sind bekannt aus


Musterschreiben für Ihre Verbraucherrechte

Seit Dezember 2021 können Verbraucher Ihre Rechte gegenüber Providern besser durchsetzen. Wenn auch Ihr Internet zu langsam ist, dann können auch Sie handeln. In unseren vorgefertigten Musterschreiben sind alle Unterlagen enthalten, die Sie benötigen:

  • Musterschreiben zur Aufforderung, die vereinbarte Internet-Geschwindigkeit zu liefern
  • Musterschreiben für Vertragsanpassungen
  • Kündigung mit sofortiger Wirkung
  • Schadensersatzforderungen
  • + Anleitung

Alle Hintergründe zum neuen Telekommunikationsgesetz erfahren Sie hier.

Setzen Sie jetzt Ihre Rechte durch!

Speedtest machen

Machen Sie an drei Tagen jeweils 10 Messungen. Ihr Internet ist zu langsam, wenn…

  1. An zwei der drei Messtagen werden jeweils nicht mindestens einmal 90% der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht.
  2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird bei weniger als 90% der Messungen erreicht.
  3. Wenn die zugesicherte Minimalgeschwindigkeit an zwei der drei Messtagen jeweils mindestens einmal unterschritten wird.

Musterschreiben holen

Holen Sie sich unsere Musterschreiben direkt online für nur 9,99 €. Für ARAG-Kunden oder Interessierte einer Rechtsschutzversicherung sind die Schreiben kostenlos.

Ansprüche durchsetzen

Schicken Sie die Schreiben an Ihren Internet-Provider und setzen Sie Kündigungs- oder Minderungsrechte durch.

Häufig gestellte Fragen


Ob Sie tatsächlich berechtigt sind Forderungen an Ihren Internetanbieter zu stellen, finden sie durch die mehrmalige Messung Ihrer Internetgeschwindigkeit gemäß der Anleitung der Bundesnetzagentur heraus. Erfüllen Sie anhand dieser Messungen eine der von der Bundesnetzagentur aufgestellten Kriterien, können Sie Ihren Anbieter kontaktieren. Die Anleitung zur Messung sowie die Voraussetzungen finden sie hier.
Seit Dezember 2021 können vertraglich vereinbarte Entgelte durch Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Falls sie unter der unzureichenden Belieferung Ihres Anbieters leiden, sollten Sie die Schreiben nutzen, um ihr geltendes Recht einzufordern.
Selbstverständlich können Sie auch selbst ein Schreiben aufsetzen. Unsere Muster bieten Ihnen allerdings den Vorteil, dass diese bereits anwaltlich geprüft sind und alle relevanten Punkte enthalten. Sie müssen damit keine weitere Recherche betreiben und lediglich Ihre persönlichen Daten einfügen.
Sie erhalten vier personalisierbare Schreiben, mit denen Sie verschiedene Schritte gegen Ihren Anbieter einleiten können. Diese enthalten:
– Anleitung zur Messung und Verwendung der Schreiben
– Meldung der Störung
– Anpassung des Vertrages
– Fristlose Kündigung
– Schadensersatzforderung
Nachdem Sie das Schreiben heruntergeladen haben, sollten Sie es sich gründlich durchlesen, um eventuelle Fehler in Ihren persönlichen Angaben zu korrigieren. Außerdem müssen Sie die Messungen Ihrer Internetgeschwindigkeit, die sie gemäß der Anleitung der Bundesnetzagentur durchgeführt und dokumentiert haben, beifügen. Danach können Sie es Ihrem Anbieter ganz einfach per E-Mail oder postalisch zusenden.
Im besten Fall reagiert Ihr Anbieter innerhalb von zwei Wochen auf Ihre Forderung, indem er die Belieferung anpasst. Alternativ sollte er den Tarif, den Sie zahlen, anpassen oder, falls gewünscht, Ihre fristlose Kündigung akzeptieren und ggf. für entstandene finanzielle Schäden aufkommen.

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