Im Online-Glücksspiel fließen weltweit jährlich unglaubliche 227 Milliarden US-Dollar. Doch nicht für alle bringt das Spiel tatsächlich einen Geldsegen. Haben Sie ihr Glück versucht, aber hohe Verluste erlitten? Dann haben Sie nun Glück, denn Sie haben gute Chancen, ihr verlorenes Geld bald wiederzusehen! Denn die meisten Verträge mit Online-Casinos sind wegen eines gesetzlichen Verbots unwirksam. WBS hilft Ihnen, ihr Geld zurückzubekommen!
Bis vor kurzem waren die meisten Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Im Internet fanden sich dennoch zahlreiche Angebote – ein Geschäft bei dem Milliarden fließen. Doch das ist nicht für jeden ein großer Erfolg. Wem dabei das Geld aus der Tasche gezogen wurde, steht nun aber nicht schutzlos da. Das Landgericht (LG) Gießen verurteilte nämlich einen Online-Anbieter, der nicht nur gegen das Verbot verstieß, sondern auch nur eine Glückspiel-Lizenz in Malta hatte, die in Deutschland nicht gültig ist. Das Online-Casino wurde zu einer Rückzahlung von 12.000 Euro verurteilt (Urteil vom 21. Januar 2021, Az. 4 O 84/20). Und auch das LG Hamburg sprach nun einem Mann eine ähnliche Summe von knapp 12.000 Euro zu. Das Online-Glücksspiel hätte nämlich erst gar nicht in Deutschland angeboten werden dürfen (LG Hamburg, Urteil vom 5. Juli 2021, Az. 319 O 27/21).
Obwohl den Anbietern das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland bekannt war, haben sie die Glücksspiele dennoch angeboten. Für Spieler bedeutet das Glück im Unglück und die Chance, mehrere Tausend Euro zurückzubekommen. WBS klärt auf und hilft Ihnen weiter!
Jetzt Geld zurückfordern! So funktioniert’s:
- Füllen Sie zunächst unser folgendes Formular mit den benötigten Daten aus. Das dauert nur zwei Minuten.
2. Unsere Experten prüfen Ihren Fall sodann umgehend kostenfrei. Sie erfahren, wie der Prozess abläuft. Nach dem Beratungsgespräch müssen – sofern dies noch nicht geschehen ist – die notwenigen Unterlagen beim Glücksspielanbieter angefordert werden.
3. Wenn unsere Experten Ihren Fall geprüft haben, beginnen wir mit dem Verfahren und fordern Ihre Gelder zurück. Und keine Sorge: Wir arbeiten zusammen mit einem Prozesskostenfinanzierer, der die gesamten Kosten des Verfahrens übernimmt.
Zur Rückzahlung verpflichtet! Gute Nachrichten für Glückspielende
Die Rechtsprechung des LG Gießen und auch des LG Hamburg dürfte daher unserer Auffassung nach den Glücksspielbetreibern nun zum Verhängnis werden. Denn neben den hier beleuchteten Entscheidungen haben auch zahlreiche weitere deutsche Gerichte entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze verpflichtet sind, soweit keine deutsche Erlaubnis für das Glücksspiel vorlag.
Aber wann genau sind die Online-Glücksspiele unzulässig und wie können Sie Ihre verlorenen Einsätze zurückverlangen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Da wir in diesen Fällen mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten, können Sie unsere Unterstützung auch ohne eigene Kosten in Anspruch nehmen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Lizenz aus Malta
Zunächst ist anzumerken, dass zahlreiche Betreiber von Online-Glücksspiel-Plattformen ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Der Grund liegt auf der Hand: Zum einen sind die deutschen Steuern im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch und zum anderen herrscht in Deutschland ein hohes Verbraucherschutzniveau.
Diese beiden Punkte können umgangen werden, wenn das Unternehmen nicht in Deutschland angesiedelt ist. Aus diesem Grund verlegen viele Betreiber von Online-Casinos ihren Sitz in das „Casinoland“ Malta. Auch das im Verfahren vor dem LG Gießen beklagte Unternehmen casinoclub.com, das zur Bwin-Muttergesellschaft Entain gehört, hat seinen Sitz auf Malta.
Was jedoch viele Betreiber der Online-Glücksspiele nicht beachten: Die maltesische Lizenz allein reicht nicht dafür aus, um auf dem deutschen Markt rechtmäßig Glücksspiele anzubieten.
Sind Online-Casinos in Deutschland illegal?
Dennoch sind Online-Casinos in Deutschland nicht per se illegal. Vielmehr bedürfen diese gemäß § 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes. Eine solche Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet darf nach § 4 Abs. 4 GlüStV nur „für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, für die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten sowie für die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden. Im Übrigen sind das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.“ Dieses Verbot gilt mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Hier bedarf es aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben keiner behördlichen Genehmigung.
Werden die Online-Casinos in Deutschland geduldet?
Doch trotz der Unzulässigkeit der Glücksspiele werden diese von den zuständigen Behörden oftmals geduldet. So haben sich die Bundesländer im vergangenen Herbst auf verschiedenen Kriterien geeinigt, die bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 gelten sollen. Danach sollten Online-Casinoanbieter auch ohne Lizenz geduldet werden, solange sich die Betreiber an die gültigen Regeln halten.
Aber diese Ausnahmeregelung wird nicht immer von der Rechtsprechung anerkannt. So führte der Beklagte Casino-Betreiber vor dem LG Gießen aus, dass sein Online-Casino nach den einschlägigen Bedingungen des Unionsrechts und unter Berücksichtigung der Kriterien der Bundesländer angeboten werde. Doch das LG Gießen sah das zu Recht vollkommen anders. Hierzu führte das Gericht in seinem Urteil aus:
„Auch eine etwaige Duldung des Angebots der Beklagten durch das Hessische Innenministerium setzt das genannte Verbotsgesetz nicht außer Kraft und ist mithin hier nicht erheblich (…)
Die Regelungen des GlüStV sind ausweislich dessen § 1 Satz 1, insbesondere Ziff. 1, 3, und 4, dazu bestimmt, dem Schutz der Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glückspiels zu schützen. Auch die konkret einschlägige Verbotsnorm, also das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV, verfolgt jedenfalls unter anderem den Zweck, illegales Glücksspiel zum Schutze der Spieler zu unterbinden. Diese Intention des Verbotsgesetzes würde jedoch unterlaufen, wenn die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, in zivilrechtlicher Hinsicht kondiktionsfest wären, also dem Anbieter des verbotenen Glücksspiels dauerhaft verblieben.“
Wichtig auch: Sollten weiteren Gerichte dies genauso sehen, so könnte es auch jene Anbieter treffen, die erst angesichts der Übergangsregeln auf dem deutschen Markt aktiv wurden.
Neue Rechtslage ab dem 01. Juli 2021
Am 01. Juli 2021 ist eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Kraft getreten, die bestimmte Angebote von Online-Casinos weitgehend liberalisiert. Dennoch sind alle Glücksspiele, die bis zu diesem Zeitpunkt getätigt wurden, nach den alten Vorschriften zu bewerten.
Geld zurückfordern – Aber wie?
Wenn der Betreiber des Online-Casinos keine deutsche Erlaubnis vorweisen kann, ist der Vertrag unwirksam. Die Leistung – also die Zahlung der Einsätze – erfolgte also aufgrund der mangelnden vertraglichen Grundlage ohne rechtlichen Grund. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, das Geld direkt vom Betreiber der Webseite zurückzufordern. Die Ansprüche beruhen auf §§ § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Var. BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV. Die Ansprüche auf Rückforderung verjähren grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB.
Ihre Chancen auf eine Erstattung stehen also nicht schlecht! Sollten auch Sie Glücksspielfans sein und vermuten, einen Anspruch auf Rückzahlung verlorener Einsätze zu haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
So hilft Ihnen WBS!
Auch dann, wenn Sie nicht die finanziellen Mittel für die Durchsetzung der Ansprüche haben, haben wir eine gute Nachricht: Da wir einen Prozessfinanzierer haben, der mit uns zusammenarbeitet, können Sie unsere Unterstützung auch ohne eigene Kosten in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre mehr als 20.000 Euro Verlust erlitten haben. Dies gilt jedoch nur für Verluste, die während der alten Rechtslage, also bis zum 01.07.2021, entstanden sind.
Wir helfen Ihnen, dass Sie ihr Geld bald schon wiedersehen!