Ab heute können interessierte Unternehmen bei der Bundesnetzagentur Anträge auf Zulassung zur Versteigerung von Frequenzen für Broadband Wireless Access (BWA) stellen. Die Versteigerung der Frequenzen soll noch im Dezember dieses Jahres im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz beginnen. Zuvor hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem Beirat über das Vergabeverfahren für Frequenzen im Bereich 3400 – 3600 MHz entschieden.
Dieser Frequenzbereich steht künftig für BWA-Anwendungen zur Verfügung. Mit den Frequenzen soll in erster Linie die Versorgung der Bevölkerung mit funkgestützten Breitbandanschlüssen ermöglicht werden. “Wir haben jetzt die Chance, dass der Breitbandzugangsmarkt durch zusätzliche Angebote ergänzt wird und regionale und mittelständische Firmen dort tätig werden können, wo die Festnetzbreitbandzugänge – insbesondere DSL – unzureichend vorhanden sind. Die Vergabebedingungen wurden so flexibel wie möglich gestaltet, um auch künftigen technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Niemand kann zzt. mit Sicherheit vorhersagen, wie das Verhältnis der Festnetzzugänge zu den funkgestützten Breitbandzugängen sich in den nächsten Jahren entwickeln wird. Daher wollen wir in Deutschland die Kreativität der Unternehmen mobilisieren und die Auswahlmöglichkeiten der Kunden verbessern. Die Vergabe der Frequenzen trägt zu Innovationen sowie wirksamem Wettbewerb bei, so dass den Verbrauchern eine größtmögliche Auswahl zwischen Dienstleistungen zu angemessenen Preisen ermöglicht werden kann. Alternative funkgestützte Zugangstechnologien, wie sie u. a. bei BWA zum Einsatz kommen, können vor diesem Hintergrund einen maßgeblichen Beitrag zur besseren Breitbandpenetration in Deutschland leisten”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur die Frequenzen im Vergabeverfahren vergeben wollen. Aufgrund der großen Nachfrage, die das verfügbare Spektrum bei weitem übersteigt, werden die Frequenzen nunmehr im Rahmen einer Versteigerung vergeben. Die Frequenzen werden jetzt für 28 Regionen statt bisher 16 Regionen versteigert, um auch kleineren Unternehmen die Teilnahme an der Versteigerung zu ermöglichen. Die Regionen decken mit einem ungefähren Durchmesser von 100 km die gesamte Fläche der Bundesrepublik ab. Auch wurde die Anzahl der Vergabemöglichkeiten von 3 auf 4 unterschiedliche Betreiber durch Neuschneidung der Frequenzpakete vergrößert. Die Mindestgebote für die Frequenzpakete in den einzelnen Regionen variieren durch den im Frequenzgebührenrahmen festgelegten Schlüssel bezüglich der Versorgungsfläche und ihrer Bevölkerungsdichte zwischen 100.000 € und 1.800.000 €.
Die Unternehmen können bis zum 8. November 2006 Anträge auf Zulassung zur Versteigerung stellen. Die Bundesnetzagentur hat heute in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten die Regularien für die Zulassung von Unternehmen zu der Versteigerung und die Versteigerungsbedingungen veröffentlicht.