Wer bei Facebook andere Menschen beleidigt, muss neben zivilrechtlichen Schritten wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes auch mit einer Strafanzeige rechnen.
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Nach einer Meldung unter anderem bei rp-online sowie in der FAZ soll der Beschuldigte in seinem Account bei Facebook ein Foto des Ehepaares Wulff veröffentlicht haben. Er soll behauptet haben, dass Bettina Wulff nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ fehle. Sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Weiter habe es geheißen: „Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“Auf dem Bild sei angeblich ein Hitlergruß von Frau Wulf zu sehen. Möglicherweise handelt es sich um eine Fotomontage. Aufgrund einer Anzeige des Bundespräsidenten soll die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den betreffenden Facebook bei der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Dresden Anklage erhoben haben. Das Gericht habe den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 11.01.2012 festgesetzt.
Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist in § 90 StGB geregelt. Es handelt sich um einen speziellen Straftatbestand, der neben Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht.
Eine „Verunglimpfung“ liegt dann vor, wenn der Bundespräsident erheblich gekränkt worden ist. Eine Strafverfolgung ist nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten möglich- die hier laut Medienberichten erteilt wurde.
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