Bereits in diesem Jahr sollen die durch Cloud Computing erzielten Umsätze erheblich steigen. Was Anbieter und Anwender aus rechtlicher Sicht beherzigen sollten.
Nach einer Studie im Auftrage des Branchenverbandes Bitkom soll der durch Cloud Computing erzielte Umsatz im Jahre 2012 um 47% steigen. In den nachfolgenden Jahren soll das Wachstum ebenfalls erheblich sein. Besonders einträchtig seien Geschäftskunden. Dabei geht es neben der Bereitstellung von Computerverbindungen und Entwicklungsumgebungen auch um die Bereitstellung von Rechner- und Speicherkapazitäten über das Internet.
Trotz der damit verbundenen Chancen gerade für kleinere Unternehmen sowie Online-Händler gibt es oftmals Vorbehalte in Bezug auf die Anwendung. Sowohl Anbieter als auch Anwender sollten vor allem die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Verarbeitung der Kundendaten beachten sowie bei der Vertragsgestaltung unter anderem an eine Regelung der Haftung und der Kündigungsmöglichkeiten denken. Besonders müssen Sie als Anwender aufpassen, wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat.
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