Die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD hat den Onlinehändler Amazon zu einem Bußgeld von 746 Millionen Euro verdonnert. So habe Amazon gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Das Unternehmen wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe.

Der Onlinehändler Amazon wurde am 16. Juli diesen Jahres von der Datenschutzbehörde in Luxemburg mit einem Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro belegt, da dieser gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Das gab das Unternehmen selbst in der Nacht zum 30. Juli in seinem ausführlichen Quartalsbericht bekannt. Was für ein Rekord-Bußgeld! Es handelt sich um das höchste publik gewordene Bußgeld in Bezug auf einen DSGVO-Verstoß.

Beschwerde bereits 2018 eingelegt

Um welche Verstöße es sich bei den Vorwürfen explizit handelt, wurde bisher allerdings nicht veröffentlicht. Dies liegt unter anderem an der Verschwiegenheitspflicht der Luxemburger Datenschutzaufsicht CNPD in Einzelfällen, wodurch sie sich von anderen Aufsichtsbehörden unterscheidet.

Der Grund für das Bußgeld soll jedoch eine Beschwerde der französischen Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ gegen die US-Konzerne Amazon, Google, Apple, Microsoft und Facebook sein. In der Beschwerde gehe es, so informierte Kreise, unter anderem um den zu beanstandenden Umgang Amazons mit persönlichen Daten seiner Kunden. Diese war bereits im Jahr 2018 eingelegt, aber laut Aussage der Bürgerrechtler bis zum Frühjahr diesen Jahres nicht bearbeitet worden. Dies kritisierten sie im Mai. So hätten sie nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten, nachdem das Verfahren von Frankreich an Luxemburg, wo Amazon seine Europazentrale hat, weitergereicht wurde. Dementsprechend kam der Stein nun wieder ins Rollen.

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Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon versucht sich jedoch vehement gegen die Anschuldigungen zu wehren. So weist das Unternehmen die Vorwürfe bisher zurück und kündigte eine Berufung an. Es habe keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gegeben. Zudem seien keine Kundendaten gegenüber Dritten veröffentlich worden. Vielmehr beruhe die Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, so ein Sprecher. Zudem stehe die Höhe der Geldbuße selbst bei dieser Auslegung in keinem Verhältnis.

Bis zu 12,96 Milliarden Euro Bußgeld möglich

Tatsächlich stellt die massive Summe von 746 Millionen Euro einen Meilenstein in der DSGVO-Geschichte dar. Dennoch reizt das Bußgeld den Rahmen der DSGVO-Vorschriften noch lange nicht aus. Diese bieten den zuständigen Behörden schließlich diverse Möglichkeiten gegen solche Unternehmen vorzugehen, die gegen die DSGVO verstoßen. So können sie in besonders schweren Fällen bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes als Geldbuße zu verhängen. Im Fall von Amazon betrug der Umsatz im vergangenen Jahr 386,1 Milliarden US-Dollar, was allein für das letzte Jahr ein Bußgeld bis zu 15,4 Milliarden US-Dollar (ca. 12,96 Milliarden Euro) bedeuten würde.

lha