Sie möchten von einem Unternehmen wissen, ob und wenn ja, welche Daten es von Ihnen gespeichert hat? Dies erlaubt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nutzen Sie dazu unser Musterschreiben! Fügen Sie einfach Ihre individuellen Angaben ein und übermitteln Sie es dem betreffenden Unternehmen. Hier genügt eine formlose Übermittlung, d.h. per einfachen Brief, Fax oder auch per E-Mail. Das Unternehmen muss auf dieses Schreiben reagieren und unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags Auskunft erteilen. Sollten keine Daten verarbeitet werden/worden sein, so muss das Unternehmen Ihnen dennoch eine Negativauskunft erteilen.

Musterschreiben Auskunft_DSGVO Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO bildet den logischen ersten Schritt, wenn Sie in Erwägung ziehen, ihre Rechte aus dem Datenschutz gegen ein Unternehmen geltend zu machen. Denn erst wenn Sie wissen, welche personenbezogene Daten das Unternehmen von Ihnen verarbeitet (hat), können Sie darauf gestützt Ihre ggf. bestehenden weiteren Rechte geltend machen. Dies sind insbesondere Ansprüche auf Berichtigung, Löschung, Sperrung. Bitte beachten Sie, dass evtl. gesetzliche Aufbewahrungspflichten o.ä. einer Löschung entgegenstehen könnten.

Hier können Sie unser

Musterschreiben Auskunftsanspruch Art. 15 DSGVO“

herunterladen.

Tragen Sie einfach Ihre Daten anstelle der kursiven Zeilen ein.

Versenden Sie das Schreiben per einfachen Brief, Fax oder auch per E-Mail.

Hinweise zur Verwendung: Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Musterschreiben um einen Formulierungsvorschlag handelt, der unverbindlich ist und insbesondere keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellt. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir daher keine Gewähr.