Zahlreiche Nutzer von Facebook und Instagram mussten sich entscheiden: Nutzen sie die Dienste weiterhin mit personalisierter Werbung oder wollen sie die Werbefreiheit bezahlen. Dieses sogenannte „Pay-or-Consent“-Modell hatte der Mutterkonzern Meta Anfang November letzten Jahres auf seinen Plattformen umgesetzt. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und mahnte das Unternehmen ab. Da der Social-Media-Gigant keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die Verbraucherzentrale NRW nun Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. 

Einwilligung auf freiwilliger Basis zweifelhaft

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW können die Verbraucher bei der Entscheidung zwischen „Zahlen oder Einwilligen“ keine Wahl auf freiwilliger Basis treffen. Entweder schließen die Nutzer der Netzwerke ein Abo ab, was für beide Plattformen schnell über 250  Euro pro Jahr kostet, oder sie willigen in die Datenverarbeitung für personalisierte Werbung ein. Dadurch liegt ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor. Die gesamte Gestaltung der angebotenen Auswahloptionen ist darauf angelegt, dass Nutzer gar nicht anders können, als der kostenfreien Nutzung zuzustimmen – und Meta damit das umfassende Nutzertracking zum Zweck personalisierter Werbeanzeigen zu gestatten.


Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann verpassen Sie nicht Ihre Chance auf Schadensersatz

Wir vertreten bereits zehntausende Betroffene im Fall des Facebook-Datenlecks und des Deezer-Datenlecks. Ihre Chancen auf bis zu 1000 Euro Schadensersatz wurden mit diesem EuGH-Urteil erneut gestärkt. Wer jetzt noch seinen Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz in Sachen Facebook-Datenleck geltend machen möchte, sollte sich beeilen: Denn es droht Verjährung!

Facebook-Datenleck – jetzt prüfen

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Hieran wird deutlich, dass das Unternehmen stark von der Auswertung der persönlichen Daten der Nutzer profitiert. Vermutlich mehr noch als von Einnahmen durch das Bezahlmodell. Allein aufgrund des abschreckend hohen Preises werden sich vermutlich die meisten Nutzer für personalisierte Werbung entscheiden.

Bezahlmodell kommt einer „Mogelpackung“ gleich

Das Bezahlmodell von Meta verspricht zwar ein werbefreies Erlebnis, doch wer glaubt, sich mit dem Abomodell von der Datensammelei freikaufen zu können, irrt. Denn Meta verwendet zwar die Daten nicht mehr für personalisierte Werbung beziehungsweise spielt diese den zahlenden Nutzern nicht mehr aus. Der Konzern sammelt aber weiterhin deren Nutzerdaten. Es werde nach Überzeugung der Verbraucherzentrale durch Meta nicht deutlich genug gemacht, dass trotz Zahlung Daten gesammelt werden. Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert.

tsp