Die Datenaffäre beim Bundesligisten VfB Stuttgart kostet diesen 300.000 Euro. Die Strafe ist im Ergebnis noch glimpflich. Um einer höheren Strafe zu entkommen, zeigte sich der Bundesligist kooperativ und lenkte ein.
Beim schwäbischen Fußballbundesligisten geht es bereits seit Monaten hoch her. Sportlich läuft es für den Aufsteiger zwar insgesamt gut, doch abseits des Platzes herrscht Chaos. So belasten die Datenaffäre und ihre Aufarbeitung den VfB seit Monaten. Sie sind zentrales Thema des Machtkampfs zwischen Vorstandschef Thomas Hitzlsperger und Präsident Claus Vogt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) hat nun das Verfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG abgeschlossen und ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlassen. Der VfB zeigte sich mit der Sanktion einverstanden und erklärte, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Vorausgegangen war ein mehrmonatiges Prüfverfahren beim VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG. Dieses wurde Anfang Februar 2021 abgeschlossen. Daraufhin wurde ein Bußgeldverfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG eröffnet.
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Mitgliederdaten an Dritte weitergegeben
Hintergrund des DSGVO-Bußgeldverfahrens gegen den VfB Stuttgart sind Vorfälle im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Vereins im Juni 2017. Geprüft wurden die Datenverarbeitungen in Verein und AG rund um besagte Mitgliederversammlung sowie einzelne Datentransfers an einen externen Dienstleister der VfB Stuttgart 1893 AG im Jahr 2018 und Fragen zur aktuellen Umsetzung der geltenden Rechtslage unter der DSGVO.
Das Sportmagazin Kicker hatte seinerzeit aufgedeckt, dass im Vorfeld der Mitgliederversammlung leitende Mitarbeiter des Klubs wiederholt zehntausende Mitgliederdaten an Dritte schickten, darunter auch Festnetz- und Handynummern, E-Mail-Adressen oder Angaben zu Teilnahmen an zurückliegenden Mitgliederversammlungen.
Bei der Mitgliederversammlung sollten die Mitglieder des Vereins über die Ausgliederung der Profifußballabteilung abstimmen. Von den 14.000 im Gottlieb Daimler Stadion anwesenden Mitgliedern stimmten damals rund 80 % für eine Ausgliederung. Seither existiert neben dem VfB Stuttgart 1893 e.V. auch die VfB Stuttgart 1893 AG. Dieser Vorgang ist keinesfalls unüblich. Inzwischen hat sich die Mehrheit der Bundesligisten in Kapitalgesellschaften umgewandelt, was primär auf Haftungsfragen und einer als veraltet angesehen Vereinsstruktur zurückzuführen ist.
VfB Stuttgart kommt glimpflich davon
Nach intensiver Prüfung der vom VfB Stuttgart zur Klärung des Sachverhaltes vorgelegten Unterlagen und Gesprächen mit den Verantwortlichen wurde vom LfDI letztlich festgestellt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Datenschutz-Verstöße der VfB Stuttgart 1893 AG vorlagen, um ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten.
Mit dem nun verhängten Bußgeld kommt der VfB jedenfalls noch glimpflich davon. Schließlich kann ein solches Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro betragen. Eine solche Summe wäre für den VfB ein herber Schlag gewesen. Das es nun nicht so gekommen ist, ist den Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG zu verdanken, die die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützten, durch eigene Initiative gefördert sowie mit der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert haben.
Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihres Datenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI zudem Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen.
So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zur Sensibilisierung für datenschutzrelevante Themen. Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für die Fußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“.
Mit dem Erlass des Bußgeldbescheides schloss der LfDI ein Verfahren ab, welches auch für die Aufsichtsbehörde ungewöhnlich war. Ungewöhnlich war nicht nur der Gegenstand des Verfahrens, sondern vor allem das hiermit verbundene öffentliche und mediale Interesse. Ungewöhnlich war auch das Aufklärungsinteresse und die Kooperationsbereitschaft des VfB mit der Behörde.
Aus diesem Verfahren heraus ergebe sich laut dem LfDI die gute Chance, dass der VfB Stuttgart künftig beim fairen Umgang mit den Daten der Mitglieder besser aufgestellt sei.
Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids sind die Ermittlungen gegen den VfB Stuttgart 1893 e.V. und die VfB Stuttgart 1893 AG abgeschlossen.