Seit Jahren investiert Epic Games für seinen eigenen Store viele Millionen US-Dollar in Exklusivspiele, welche es beim größten Konkurrenten Steam nicht gibt. Nun aber soll es im Epic Game Store zu einem massiven Datenleck gekommen sein. Nutzer können innerhalb weniger Klicks überprüfen, ob sie betroffen sind.

Von massiven Datenlecks haben wir Ihnen in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder berichtet. Nach dem massiven Facebook und Mastercard-Datenleck wurde nun ein weiterer besorgniserregender Fall bekannt. Dieses Mal im Fokus: Der Epic Game Store des weltbekannten Spieleentwicklers Epic Games, der u.a. für Fortnite verantwortlich ist.

Zahllose Spieler erhielten offenbar Warnungen über den LifeLock-Dienst des Antiviren-Programms Norton, welcher überprüft, ob die eigenen Account-Daten ungewollt im Internet auftauchen. Der Epic Game Store habe Norton bereits kontaktiert, um die Ursache für die Warnungen schnellstmöglich zu finden.

Nutzer sollten aus Sicherheitsgründen nun ihr Passwort ändern. Auch wenn das Datenleck noch nicht offiziell bestätigt ist, so kann ein neues Passwort größere Schäden verhindern.

Zudem sollten all die Nutzer, die ihre Kreditkarte als Zahlungsmittel im Epic Game Store hinterlegt haben, außerdem regelmäßig ihre Transaktionen verfolgen.

Sind Sie vom Epic Game Store-Datenleck betroffen?

Über das folgende Tool können Sie als Nutzer schnell und einfach herausfinden, ob Sie betroffen sind.

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Wir sind bekannt aus

WBS hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche!

Sollte das Datenleck bestätigt werden, besteht schneller Handlungsbedarf. Wie bereits bei dem großen Datenskandal von Facebook könnten Nutzer sodann aufgrund Art. 15 DSGVO Auskunft von Epic Games darüber verlangen, ob sie betroffen sind. Sollte der Spielebetreiber keine oder eine unvollständige Auskunft geben, kann sich bereits daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.

Daneben kämen weitere Schadensersatzansprüche wegen möglicher Pflichtverletzungen des Unternehmens in Betracht. Dies ist sowohl bezüglich der Höhe, aber auch bezüglich des grundsätzlichen Bestehens eines Anspruchs stets einzelfallabhängig.

Geschädigte konnten also regelmäßig Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe geltend machen. Natürlich hängt der Erfolg Ihrer Schadensersatzforderung und die genaue Höhe Ihres individuellen Schadensersatzanspruchs infolge der Facebook-Datenpanne stets vom Einzelfall ab. Wir werden jedoch alles versuchen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten im Datenschutzrecht berät Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und Handlungsmöglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) (Beratung bundesweit) an.

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