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DSGVO-Abmahnung

Was tun bei einer Abmahnung im Datenschutz?

Seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 kommt es wegen Verstößen gegen ihre Vorschriften immer wieder zu Abmahnungen. Ob das überhaupt möglich ist, ist jedoch unter Juristen stark umstritten. Wir zeigen Ihnen, was es mit diesem Streit auf sich hat und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie eine DSGVO-Abmahnung erhalten.

Auf einen Blick 🔍

  • Fristgerecht reagieren: Ignorieren erhöht die Kosten und führt oft zu Gerichtsverfahren.
  • Formfehler prüfen: Eine Abmahnung muss gesetzliche Anforderungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.
  • Rechtsgrundlage klären: Urheberrechtliche Ausnahmen wie das Zitatrecht oder bestehende Lizenzen können den Vorwurf entkräften.
  • Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Sie ist oft umfassender als nötig und bindet zu stark.

Rechtsfolgen einer DSGVO-Abmahnung

Bei Verstößen gegen die DSGVO können betroffene Personen nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz fordern, sowohl für materielle als auch immaterielle Schäden. Zudem drohen verantwortlichen Unternehmen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Auch das UWG kann als Rechtsgrundlage für Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen dienen. Mitbewerber können nach § 8 UWG auf Unterlassung klagen oder nach § 9 UWG Schadensersatz verlangen. Beispielsweise könnten Online-Händler fehlerhafte Datenschutzerklärungen bei Konkurrenten beanstanden. Gewinne, die durch den Verstoß erzielt wurden, können nach § 10 UWG abgeschöpft werden. Dies ist jedoch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden vorbehalten; das Geld fließt anschließend an den Staat.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Datenschutz: Ein Streitfall

Ob Wettbewerbsrecht auf DSGVO-Verstöße angewendet werden kann, ist unter Juristen umstritten. Die einen argumentieren, dass der Anwendungsvorrang der DSGVO UWG-Ansprüche ausschließt. Andere sehen in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ein wichtiges Mittel, um Datenschutzverstöße effektiver zu verfolgen.

Nach § 3a UWG ist unlauter:

„Wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“

Ob die DSGVO solche Vorschriften enthält, ist umstritten. Gerichte entscheiden hier unterschiedlich. Das LG Würzburg und das OLG München befürworteten Abmahnungen, während das LG Bochum sie ablehnte. Das OLG Stuttgart urteilte 2020, dass die DSGVO Ansprüche nicht abschließend regelt, und ließ Verstöße gegen Art. 13 DSGVO nach dem UWG verfolgen.

Eine klärende Entscheidung des BGH oder EuGH steht noch aus. Bis dahin bleiben Abmahnungen eine rechtliche Grauzone. Unternehmen sollten sich professionell beraten lassen, um Risiken zu minimieren oder Erfolgschancen besser einzuschätzen.


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Ich habe eine Abmahnung wegen eines DSGVO-Verstoßes erhalten – Was kann ich tun?

Die erste goldene Regel lautet: Ruhe bewahren. Dennoch müssen Sie eine solche Abmahnung ernst nehmen und umgehend darauf reagieren. Ansonsten kann der Abmahnende eine kostspielige einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken.

Die Abmahnung, die Sie erhalten haben, wird in der Regel auch eine Unterlassungserklärung enthalten. Die Gegenseite fordert Sie dann auf, diese zu unterzeichnen. Unterschreiben Sie diese auf keinen Fall zu voreilig. Legen Sie diese stattdessen einem Anwalt vor. Dieser kann sie auf nachteilige, unrechtmäßige Formulierungen prüfen.

So kann WBS Ihnen helfen

Unser Team aus Fachanwälte prüft Ihre Abmahnung auf die gesetzlichen Anforderungen, um die Gültigkeit zu bestimmen. So können Sie sichergehen, dass sie optimal reagieren und nichts übersehen.

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