Die Datenschutzorganisation noyb sollte eine Verschwiegenheitserklärung in einem laufenden Verfahren zum Datenschutz bei Facebook unterschreiben. Nach seiner Weigerung wurde der Verein von Max Schrems aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Aktivist schaltet nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.
Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (noyb; Bedeutung: „none of your business“) hat sich in einem Streit mit der irischen Datenschutzbehörde nun an die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich gewendet. Auslöser sei die Forderung der irischen Datenschutzkommission (DPC) an noyb, innerhalb eines Tages eine „Verschwiegenheitserklärung“ (non-disclosure agreement, NDA) in einem laufenden Verfahren rund um den Datenschutz bei Facebook zu unterschreiben.
Der österreichische Verein um den bekannten Juristen und Datenschützer Max Schrems setzt damit seine Arbeit gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken fort. Max Schrems erlangte im Oktober 2015 europaweite Bekanntheit, indem er in zwei großen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Internet-Riesen Facebook siegte. Dadurch erzielte er, dass die transatlantischen Datenschutzvereinbarungen „Safe Harbor“ und das darauffolgende „Privacy Shield“ gekippt wurden.
Noyb: Keine Rechtsgrundlage für Forderung
In dem Verfahren bei der irischen Behörde geht es um die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Facebook. Laut noyb habe die Datenschutzkommission angekündigt, den Verein ohne Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Verfahren auszuschließen – und dies am 18. November 2021 auch getan. Für die Forderung einer Verschwiegenheitserklärung gebe es aber keine rechtliche Grundlage und sie könne in Österreich eine illegale Vorteilsannahme nach § 305 des österreichischen Strafgesetzbuches darstellen, so Schrems. Wenn ein Beamter den geringsten Vorteil fordere, um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, könne das strafrechtlich relevant sein. Der Verein habe deswegen eine Sachverhaltsdarstellung bei der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Sie müsse nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege.
Verfahrensrechtlicher Hintergrund
Als die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft trat, wollte Facebook nach Ansicht von noyb die Zustimmungserfordernisse der DSGVO umgehen, indem es zu einem angeblichen Vertrag über die Nutzung personenbezogener Daten übergegangen sei.
Noyb hat diesbezüglich eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht, die aufgrund von Facebooks Hauptsitz in Irland an die irische Datenschutzkommission weitergeleitet wurde.
Nach mehr als drei Jahren erließ diese einen „Entscheidungsentwurf“. In dem Entwurf soll die Behörde Facebooks Vorgehen für rechtmäßig befunden haben. Das Social-Media-Unternehmen hatte argumentiert, dass die Nutzer einen Vertrag mit Facebook abschließen, da sie personalisierte Werbung erhalten. Daher sei die DSGVO nur eingeschränkt anwendbar und die eigentlich vorgeschriebene informierte und freiwillige Einwilligung in die Datenverarbeitung sei damit obsolet.
Nachdem noyb die Entscheidung veröffentlicht hatte, wurde die Organisation aufgefordert, das Dokument von der Webseite zu entfernen. Sie kam dem jedoch nicht nach. Man wolle sich weder selbst zensieren noch den Zugang der Öffentlichkeit zu problematischen Entscheidungen beschränken, hieß es.
Am 12. November 2021 verlangte die irische Datenschutzkommission dann eine Geheimhaltungsvereinbarung von Noyb. Da Schrems diese zwei Mal ablehnte, erfolgte am 18. November 2021 der Ausschluss von Noyb aus dem Verfahren.
lrü