Gilt das Datenschutzrecht auch bei Dateien in Papierform?
Ja, das Datenschutzrecht gilt auch bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Papierform. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten, die in Papierform vorliegen, ebenfalls den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend geschützt werden müssen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält keine spezifischen Regelungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Papierform. Allerdings enthält das nationale Datenschutzrecht in vielen Ländern, wie zum Beispiel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), spezifische Bestimmungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Papierform.
Generell sollten Unternehmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten, die in Papierform verarbeitet werden, angemessen geschützt werden. Dazu gehört unter anderem die physische Sicherung der Daten durch sichere Aufbewahrung in abschließbaren Schränken oder Räumen sowie die Zutrittskontrolle zu diesen Bereichen. Auch sollten die Daten nicht unbefugten Personen zugänglich gemacht werden und bei der Vernichtung sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um ein unautorisiertes Lesen oder Wiederherstellen der Daten zu verhindern.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns.Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.