Erst seit kurzem ist der neue Digital Market Act in Kraft – und schon bringt ihn die EU-Kommission zum Einsatz. Sie holt direkt zum großen Schlag aus und eröffnet gleich fünf Verfahren gegen die US-Riesen Apple, Alphabet und Meta.

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, Alphabet und Meta, um zu überprüfen, ob die Konzerne gegen Unionsrecht verstoßen haben. Das kündigte die Kommission am Montag an. Einerseits geht es um die Verpflichtung der Konzerne, die Zustimmung der Nutzer einzuholen, wenn sie deren Daten über verschiedene Plattformdienste kombinieren. Andererseits geht es um die Frage, ob anderen App-Entwicklern ausreichend Möglichkeit gegeben wird, Verbraucher auch auf Angebote außerhalb des jeweils plattformeigenen Stores zu lenken.

Der Digital Markets Act (DMA) geht davon aus, dass es Digitalkonzerne gibt, die so groß sind, dass sie nicht nur eine marktbeherrschende Stellung haben, sondern Konkurrenten direkt oder indirekt am Markteintritt hindern können. Diese Konzerne werden Gatekeeper (Torwächter) genannt. Apple, die Google-Mutter Alphabet, Meta und Co. gelten als solche Gatekeeper. Vor einem halben Jahr hatte die Kommission neben den drei genannten auch Amazon, Microsoft und das chinesische Unternehmen Bytedance, das Tiktok betreibt – als Gatekeeper festgelegt. Ihnen werden deshalb bestimmte Pflichten auferlegt, die den Wettbewerb schützen sollen.

Jetzt hat die EU-Behörde fünf Verfahren nach dem DMA gegen drei große Konzerne – Apple, die Google-Mutter Alphabet und Meta eröffnet. Gegen Amazon läuft noch eine Untersuchung, ob ein Verfahren eröffnet werden soll.

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Gleich 5 DMA-Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

So bestimmt Artikel 5 Abs. 4 des DMA, dass Drittanbieter, also zB App-Entwickler die Möglichkeit haben müssen, Nutzer kostenlos auf Angebote außerhalb des App Stores des jeweiligen Gate Keepers aufmerksam zu machen. Die EU-Kommission ist „besorgt“, dass Apple und Alphabet das im App Store und im Play Store nicht vollständig ermöglichen. Darum geht es in einem der Verfahren. Hier hatte die EU-Kommission Apple erst vor kurzem kartellrechtlich mit einer Strafe von 1,84 Milliarden Euro belegt. Das war die höchste Geldbuße, die die EU je gegen einen US-Technologiekonzern verhängt hatte. Apple missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreamingdiensten und hindere Unternehmen wie Spotify daran, Nutzer über andere und günstigere Angebote zu informieren.

Ein anderes Verfahren betrifft die Frage, ob Apple-Nutzer die ausreichende Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen zu ändern, um alternative Browser oder Suchmaschinen einfach zu nutzen. Es wird auch gefordert, dass ungewollte Apps problemlos entfernt werden können. Die Behörde äußert Bedenken, ob iPhone- und iPad-Benutzer dies tatsächlich mühelos bewerkstelligen können. Apple betonte, man sei gegenüber der Kommission und den Marktteilnehmern offen gewesen, habe sich ihr Feedback zu Herzen genommen und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Zudem besteht der Verdacht, dass Google eigene Services wie Google Hotels, Google Shopping oder auch Google in der Google-Suche bevorzugt zeigt und somit anderen Anbietern geringere Chancen lässt. In solchen Fällen hatte die Kommission in Kartellfällen hohe Bußgelder gegen Google verhängt.

Zusätzlich prüft die Kommission Metas Einführung eines Abonnement-Modells, welches es den Nutzern ermöglicht, gegen eine Gebühr auf eine Version von Facebook und Instagram ohne Werbeanzeigen zuzugreifen. Dieses Angebot biete den Konsumenten laut EU-Kommission eventuell nicht ausreichend Wahlmöglichkeiten. Meta entgegnete daraufhin, dass Abonnements als werbefreie Alternative in vielen Sektoren verbreitet seien und dass ihr Modell darauf ausgelegt sei, den sich teilweise überlappenden Anforderungen der EU zu genügen.

Abschließend wird gegen Meta aufgrund des Verdachts ermittelt, dass bei der Verwendung personenbezogener Daten zur Verknüpfung  verschiedener Plattformen (beispielweise Instagram und Facebook) keine ausreichende Zustimmung der Nutzer eingeholt wird. 

Verfahren könnten teuer enden

Hintergrund ist das Ziel der Kommission, auch im digitalen Bereich faire Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Die Plattformen stehen deshalb im Fokus, weil sie eines der entscheidenden Tore zwischen Konsument und Produzent sind. Da viele Produzenten heutzutage auf soziale Medien als Marketing-Plattformen angewiesen sind und diese Plattformen von den genannten Konzernen kontrolliert werden, will die EU-Kommission mit dem DMA dafür sorgen, dass sie ihre Kontrollfunktion fair ausüben.

Das Verfahren soll innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Die Unternehmen können in dieser Zeit versuchen, die genannten Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Gelingt ihnen das allerdings nicht, drohen ihnen Geldbußen bis zu 10 Prozent ihres globalen Jahresumsatzes, im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Prozent.

tke