Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf den Transfer personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder?
Die DSGVO regelt den Transfer personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder und stellt dabei hohe Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten. Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten, personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen:
- Angemessenheitsbeschluss: Wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Nicht-EU-Land ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet, können Daten ohne zusätzliche Maßnahmen übertragen werden.
- Standardvertragsklauseln: Unternehmen können Standardvertragsklauseln verwenden, die von der EU-Kommission genehmigt wurden, um die Übertragung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder zu regeln.
- Binding Corporate Rules: Unternehmen können auch Binding Corporate Rules (BCRs) implementieren, um die Übertragung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe in Nicht-EU-Länder zu regeln.
Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder überträgt, muss es sicherstellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Empfänger personenbezogener Daten in Nicht-EU-Ländern die Anforderungen der DSGVO erfüllen und dass geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind.
Macht es einen Unterschied, dass Tresorit ein schweizerisches Unternehmen ist, da die Schweiz kein Mitglied der EU ist?
Für das Schweizer Unternehmen bedeutet das, dass die Übertragung personenbezogener Daten von der EU in die Schweiz den Anforderungen der DSGVO entsprechen muss. In der Praxis bedeutet dies, dass Tresorit geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, wenn es personenbezogene Daten von der EU in die Schweiz überträgt. Tresorit kann Standardvertragsklauseln verwenden oder BCRs implementieren, um die Übertragung von personenbezogenen Daten in die Schweiz zu regeln.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.