Wie sieht eine Einwilligung einer Datenerhebung aus?
Eine Einwilligung ist eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Erklärung einer betroffenen Person, mit der sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke zustimmt. Eine Einwilligung muss klar und verständlich formuliert sein und darf nicht in einer allgemeinen Zustimmungserklärung oder einem vorausgefüllten Kästchen enthalten sein.
Eine Einwilligung sollte in der Regel schriftlich erfolgen, kann jedoch auch auf andere Weise, z.B. durch eine mündliche Erklärung, eine elektronische Erklärung oder eine andere klare positive Handlung der betroffenen Person, erteilt werden.
Eine Einwilligungserklärung sollte in der Regel folgende Informationen enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und seines Vertreters (falls vorhanden);
- Zweck(e) der Verarbeitung;
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten;
- das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen;
- die möglichen Folgen des Widerrufs;
- ob die Einwilligung freiwillig oder für die Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist;
- ob die Einwilligung für den Abschluss eines Vertrags oder für den Erhalt einer Dienstleistung erforderlich ist;
- das Bestehen eines Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde;
- ob die Entscheidung automatisiert getroffen wird und ggf. Informationen darüber, wie solche Entscheidungen getroffen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Einwilligung nur dann gültig ist, wenn sie freiwillig und informiert erteilt wurde. Daher muss die betroffene Person in der Lage sein, den Inhalt der Einwilligungserklärung zu verstehen und frei zu entscheiden, ob sie ihre Einwilligung geben möchte oder nicht.
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