Die Kanzlei Legalbird vertritt in Zusammenarbeit mit WBS.LEGAL Nutzer gegen die Telefonanbieter, Vodafone, Telekom und Telefónica (o2), weil diese seit Jahren sog. Positivdaten rechtswidrig an die Schufa übermitteln. Nun hat ein erstes Gericht in einem Versäumnisurteil gegen Vodafone unsere Ansicht umfassend bestätigt und dem Mandanten die vollen geforderten 5.000 Euro zugesprochen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL erläutert, was dieser Erfolg für andere Betroffene bedeutet:
Seit Jahren übermitteln praktisch alle deutschen Mobilfunkanbieter wie Vodafone, Telekom und Telefónica (o2) millionenfach sog. „Positivdaten“* an die Schufa – ohne Einwilligung der Handybesitzer. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht (LG) München I entschieden: Das ist illegal, denn die Mobilfunknutzer müssten in diese Datenübermittlung einwilligen. Auch andere Gerichte sowie die Datenschützer von Bund und Ländern sehen das so. Bis heute holen Handyanbieter jedoch keine Einwilligungen ein. Es sind mehrere Millionen Verträge betroffen!
Die Kanzlei Legalbird vertritt mit Unterstützung von WBS.LEGAL bereits zehntausende Mandanten, um für sie einen gerechten immateriellen Schadensersatz (eine Art Schmerzensgeld) in Höhe von mindestens 5.000 Euro nach Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erstreiten. Sie hat bereits ca. 1000 Klagen bei verschiedenen Landgerichten gegen alle großen Mobilfunkanbieter eingereicht.
Christian Solmecke: „Jetzt hat das LG Offenburg unsere Ansicht in einem der Verfahren gegen Vodafone vollumfänglich bestätigt. In diesem ersten, enorm wichtigen (Versäumnis-)Urteil in Sachen Schufa-Positivdaten hat es die Klagebegründung als schlüssig erachtet und dem Mandanten die vollen von Legalbird geforderten 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen (Urt. v. 21.02.2024, Az. 3 O 17/24). Vodafone muss dem Kläger zudem alle Schäden ersetzen, die ihm in Zukunft noch entstehen könnten, und alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zahlen. Dieses Urteil bestätigt damit in Gänze unsere Rechtsauffassung! Ein sensationeller Erfolg für Geschädigte und eine herbe Niederlage nicht nur für Vodafone, sondern für alle Telefonanbieter, die illegal Positivdaten an die Schufa weiterleiten.“
* Positivdaten sind Informationen wie die Anzahl laufender und alter Verträge mit verschiedenen Anbietern oder wann Rechnungen bezahlt wurden. Auch diese vermeintlich neutralen Informationen lassen negative Rückschlüsse zu: Bereits die Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder der häufige Wechsel eines Mobilfunkvertrags können z.B. als Indiz für Anbieter-Hopping zu günstigen Konditionen gewertet werden. Das sehen Unternehmen nicht gern und könnten jemanden deshalb als nicht vertrauenswürdig einstufen. Solche Bewertungen können außerdem in die „Scores“ der Auskunfteien wie der Schufa einfließen, die darüber entscheiden, ob man einen Vertrag, eine Wohnung oder einen Kredit erhält – oder eben nicht.
Rechtsschutzversicherte können hierzu einfach kostenlos dieses Formular unseres Kooperationspartners Legalbird ausfüllen und checken, ob auch sie betroffen sind:
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Was ist ein „Versäumnisurteil“?
Christian Solmecke: „Das Gericht kann ein Versäumnisurteil zum einen dann erlassen, wenn der Gegner zum Termin trotz ordnungsmäßiger Ladung ausbleibt oder nicht verhandelt und der Kläger es beantragt. Außerdem – und so lag der Fall hier – kann ein solches Versäumnisurteil schon im schriftlichen Vorverfahren vor der mündlichen Verhandlung ergehen, wenn der Beklagte nicht rechtzeitig anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will.
Dann prüft das Gericht, ob die Klage in sich rechtlich schlüssig ist. Dazu unterstellt es erst einmal alle Tatsachen, die in der Klage vorgetragen wurden, als richtig. Anschließend prüft es, ob die rechtlichen Argumente der Klage auch dazu führen, dass der Kläger Recht bekommt. Wenn ja, ergeht ein Versäumnisurteil. In diesem Fall ist dieses Versäumnisurteil für den Mandanten daher ein Erfolg auf ganzer Linie – denn in diesen Fällen wird eben gerade nicht um Tatsachen gestritten, sondern darum, ob die rechtliche Wertung auch einen Schadensersatz in einer solchen Höhe trägt. Und das hat das Gericht hier bejaht!“
Aus dem Versäumnisurteil könnte sofort vollstreckt werden. Vodafone hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Dann ginge es ganz normal im Klageverfahren weiter. Der Unterschied ist jetzt aber: Wir wissen bereits, dass das Gericht unserer Linie folgt! Verteidigt sich Vodafone außerdem erneut nicht oder erscheint auch nicht zu einem anberaumten Gerichtstermin, ergeht ein zweites Versäumnisurteil. Dagegen könnte dann auch kein Einspruch mehr eingelegt werden. Das Urteil wird dann in der Regel rechtskräftig, wenn Vodafone nicht in der der nächsten Instanz erklären kann, den Termin ausnahmsweise nicht schuldhaft verpasst zu haben.“
Rechtsschutzversicherte können hierzu einfach kostenlos dieses Formular unseres Kooperationspartners Legalbird ausfüllen und checken, ob auch sie betroffen sind:
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