Der Stromanbieter Tibber ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Es wurden mehr als 50.000 Datensätze von Kunden erbeutet, die nun im Darknet angeboten werden. Kunden haben einen Auskunftsanspruch, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Mit unserem Newsletter bleiben Sie auch künftig informiert, wenn es Neuigkeiten gibt.

Von Foto: Michael Paetzold, Lizenz: Creative Commons by-sa-4.0, CC BY-SA 4.0

Derzeit melden sich bei uns vermehrt Tibber-Kunden, die vom aktuellen Datenleck beim Stromanbieter Tibber betroffen sind. Betroffene Kunden sollten in jedem Fall wachsam sein und auf verdächtige E-Mails oder Phishing-Versuche achten. Es wird empfohlen, Passwörter zu ändern und bei ungewöhnlichen Aktivitäten die zuständigen Stellen zu kontaktieren.

Stromanbieter Tibber von Datenleck betroffen

Was ist passiert? Der Stromanbieter Tibber ist Opfer eines Hackerangriffs geworden, bei dem laut offizieller Mitteilung Tibbers Daten von über 50.000 deutschen Kunden entwendet wurden. Die Hacker selbst sprechen von 243.000 Datenzeilen.

Tibber ist ein Anbieter von dynamischen Stromtarifen, der seinen Kunden in Deutschland und Nordeuropa Ökostrom zu Börsenpreisen anbietet. Durch den Einsatz smarter Technologien können Kunden ihren Stromverbrauch optimieren und Kosten sparen.


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Tibber Datenleck - Leaderstellung

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Der erbeutete Datensatz wird derzeit im Darknet unter dem Titel “Tibber Data Breach – Leaked, Download” in einem bekannten Darknet-Forum angeboten. Unter den gestohlenen Informationen befinden sich E-Mail-Adressen, Vornamen, Nachnamen, Nutzernamen, Postleitzahl, Stadt, Bestellvolumen und Bestellstatus/Bestelltag, Bestellbeträge sowie auch unvollständige Adressdaten.

Weder vollständige Adressen, Zahlungs- noch Verbrauchsdaten oder Passwörter seien jedoch kompromittiert worden, so die erste offizeille Info Tibbers. Die Diskrepanz zwischen der von den Hackern behaupteten Anzahl von 243.000 Datensätzen und den von Tibber angegebenen 50.000 betroffenen Kunden könnte auf Mehrfachnennungen oder aufgeteilte Datensätze zurückzuführen sein. Hier gibt es derzeit aber noch keine abschließende Information.

Tibber hat nach eigenen Angaben umgehend Ermittlungen eingeleitet und Anzeige bei der Polizei Berlin erstattet. Betroffene Kunden seien bereits am Mittwochvormittag über das Datenleck informiert worden. Einige Betroffene haben sich bei uns gemeldet, so dass wir dies bestätigen können. Tibber habe den Datenschutz-Behörden Bericht erstattet und arbeite mit externen Datenschutzbeauftragten daran, die Effekte des Angriffs klein zu halten. Nun gilt es die weitere Entwicklung zu beobachten.


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Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch

Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer aber Auskunft gegenüber Tibber verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Tibber keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben können grundsätzlich bei Datenlecks immer auch weitere Pflichtverletzungen in Betracht kommen, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Auch BGH positioniert sich klar

Das Facebook-Datenleck steht für einen solchen Anspruch exemplarisch. Der Bundesgerichtshof positionierte sich in der mündlichen Verhandlung zum Facebook-Datenleck gerade erst eindeutig und sagte: Der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist für sich genommen ein Schaden nach der DSGVO!

Wenn die Person über den reinen Kontrollverlust hinaus entsprechende Befürchtungen nachweisen kann, so erhöht das nur den Schadensersatz. Es ist jedoch keine Voraussetzung für diesen. Damit baut der BGH die hohen Hürden, die andere Gerichte teilweise für den DSGVO-Schadensersatz aufgestellt hatten, wieder ab. Es herrscht – nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks, sondern für praktisch alle Betroffenen von DSGVO-Verletzungen – nun bald endlich Rechtssicherheit. Jetzt wird es für Millionen Betroffene leichter werden, immateriellen Schadensersatz zu erlangen!  

Aktuelle Informationen zum Schadensersatzanspruch bei Datenlecks finden Sie in unserem Beitrag unter “BGH stellt sich auf Seite der Verbraucher!”.

Wenn auch Sie vom Tibber-Datenleck betroffen sind, dann melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Ansprüche.