Der Konflikt um die Seite der Bunderegierung auf Facebook hält an. Die Nutzung dieser Seite wurde vom Bundesdatenschutzbeauftragten untersagt. Die Regierung selbst will an dem Betreiben der Facebookseite festhalten und klagt gegen den Bescheid.
Der Konflikt über die Facebookseite der Bundesregierung besteht seit 2019. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) würde die Seite gegen geltenden Datenschutzrecht verstoßen. Zum einen sei vom Bundespresseamt (BPA), den Betreibern der Seite, kein ausreichender Beweis über die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze erbracht worden. Zum anderen werde keine Einwilligung über nicht erforderliche Cookies eingeholt.
Ein datenschutzkonformer Betrieb der Facebookseite sei damit unmöglich, so die Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Ende Februar stellte dieser einen 44-seitigen Bescheid vor, in dem er das Bundepresseamt (BPA) anwies, den Betrieb der Seite zu unterlassen. Das BPA hatte vier Wochen Zeit, diesen Bescheid umzusetzen.
Nach Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten, haben sich alle Behörden an Recht und Gesetz zu halten und dies sei bei dem Betrieb der Seite auf Facebook, aufgrund der umfassenden Verarbeitung persönlicher Daten, aktuell nicht möglich.
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Bereits vor Erlass des Verbotsbescheids hatte das BPA die Statistikfunktion „Facebook-Insights“ abgeschaltet. Mit dieser Software lassen sich Daten wie Alter, Ort und Sprache der User sammeln. Dem BfDI fehlte es aber weiterhin auch an einer wirksamen Einwilligung bezüglich der Datenerhebung über Cookies. Hier hätte auch das BPA neben Facebook (Meta) eine Mitverantwortung.
Bundespresseamt besteht auf Auftritt bei Facebook
Gegen die Anordnung des BfDI reichte das BPA Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Köln ein. Nach einer eingehenden Prüfung des Bescheids habe man sich dazu entschieden, diesen gerichtlich prüfen zu lassen. Die Seite sei, nach Angaben des BPA ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, an dem festgehalten werden soll.
In der Klage ginge es um komplexe datenschutzrechtliche Fragen, deren Klärung Rechtssicherheit schaffen würde. Das BPA vertritt die Auffassung, dass Facebook allein für die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten verantwortlich sei und alle Fragen diesbezüglich mit Facebook zu klären seien.
Außerdem habe die Bundesregierung einen verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürger über Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Regierung zu informieren. Daher müsse man sich auch an der Mediennutzung der Bürger orientieren. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit würde die Datenschutzbedenken überwiegen.
Diesem Argument widersprach der Europäische Gerichtshof jedoch schon im Juni 2018. In dem damaligen Urteil wurde entschieden, dass sowohl Facebook (Meta) als auch der Betreiber verantwortlich für den Datenschutz seien. Ebenfalls wurde geklärt, dass die Datenschutzbehörden die Nutzung von z.B. Facebookseiten untersagen dürften.
Vorerst darf die Seite weiter betrieben werden
Aufgrund der Klage gegen den Bescheid des BfDI, darf das Bundespresseamt die Seite bis zu einer gerichtlichen Klärung weiter betreiben.
lgü