Werden auch Kleingewerbetreibende von der DSGVO erfasst?
Ja, auch Kleingewerbetreibende fallen unter die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten!
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von ihrer Größe oder Art der Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, dass auch Kleingewerbetreibende wie Einzelunternehmer, Freiberufler, Selbstständige oder kleine Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern, die DSGVO beachten müssen.
Was sind nochmal genau Personenbezogene Daten? – Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse oder Kontodaten. Wenn ein Kleingewerbetreibender solche Daten erhebt oder verarbeitet, muss er die Vorgaben der DSGVO einhalten.
Es empfiehlt sich daher, dass Kleingewerbetreibende sich mit den Anforderungen der DSGVO vertraut machen und sicherstellen, dass sie ihre Datenschutzpflichten erfüllen, um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden!
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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