Nach einer Beschwerde erklärte die Hamburger Datenschutzbehörde den Einsatz umstrittener „Pay or OK“-Systeme für zulässig. Der Datenschutz-Verein noyb hat deshalb eine Klage gegen die Behörde beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

Quelle: https://noyb.eu/de/pay-or-ok-der-spiegel-noyb-sues-hamburg-dpa

Der Verein noyb (steht für „none of your business“), der vom österreichischen Datenschützer Max Schrems gegründet wurde, hat zusammen mit einer betroffenen Person Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Es geht um die gerade bei Online-Medien beliebte “Pay or OK”-Methode, um sich die Einwilligung zum Tracking durch Cookies einzuholen. Dabei muss man sich entscheiden, entweder die Nutzung von persönlichen Daten zu erlauben oder ein Bezahlabo abzuschließen.

Der Nutzer hatte in diesem Fall zusammen mit dem Verein bereits im Sommer 2021 eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen das “Pay or OK”-Banner auf der Website des SPIEGEL eingereicht. Die Behörde stellte daraufhin nach einer drei Jahre andauernden Prüfung fest, dass sie “Pay or OK” für grundsätzlich zulässig hält.

Noyb wirft der Behörde nun vor, sich im Rahmen der Entscheidung nicht ernsthaft mit den Fakten auseinandergesetzt zu haben. Es finde sich keine Begründung dafür, warum es eine freiwillige Einwilligung und echte Wahlfreiheit darstellen solle, wenn Nutzer für ihre Grundrechte zahlen müssten. Es sei bekannt, dass mehr als 99.9% dem Tracking zustimmten, wenn sie mit “Pay or Okay” konfrontiert werden. “Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede sein,” so Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von noyb. Dabei wollten eigentlich nur 3-10% personalisierte Werbung. In der Zwischenzeit habe sogar die EU-Kommission erhebliche Zweifel an der Legalität des Modells geäußert.

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Noyb wirft Hamburger Datenschützern Parteilichkeit vor

Noybs Vorwürfe gehen sogar noch weiter: Die Behörde habe im regen Austausch mit dem SPIEGEL gestanden. Sie habe sich mehrmals mit Vertretern des Unternehmens getroffen, sie zu sich eingeladen und Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungsplänen gegeben. Für den Verwaltungsaufwand des Verfahrens habe die Hamburger Behörde dem SPIEGEL 6.140 Euro in Rechnung gestellt. Viele relevante Tatsachen seien nie untersucht worden. In einem parallelen Fall soll die Behörde ein Unternehmen sogar aktiv dazu motiviert haben, für das “Nein” beim Cookie-Banner Geld zu verlangen.

Laut DSGVO sollten Datenschutzbehörden Unternehmen zwar “sensibilisieren”, aber keinesfalls beraten, so noyb. Ihre Aufgabe sei es, Beschwerden zu untersuchen und auf Grundlage ihrer Ermittlungen eine unparteiische Entscheidung zu treffen.

Die betroffene Person habe die Behörde während des Verfahrens hingegen kein einziges Mal angehört. Er sei über all dies übrigens erst nach der Entscheidung informiert worden. Der Großteil seiner Nachrichten an die Behörde sei nicht beantwortet worden.

Sollte das VG Hamburg die Entscheidung der Datenschutzbehörde aufheben, müsste die Behörde erneut über die Beschwerde entscheiden.

Pressemitteilung noyb/ahe