Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist wohl von einem Datenleck betroffen. Die Daten von 35.000 Unterstützern und Interessenten sollen veröffentlicht worden sein. Die Partei prüft nun Gegenmaßnahmen.
Unbefugte haben offenbar Zugriff auf die Daten von rund 35.000 Unterstützern und Interessenten des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erlangt. Das berichtete zunächst der SPIEGEL, eine Parteisprecherin bestätigte die Meldung in der vergangenen Woche. Konkret geht es um Unterstützerdaten des im Oktober 2023 gegründeten Vereins Bündnis Sahra Wagenknecht, dem Vorläufer der neu gegründeten Partei von Ex-Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Die Spenderdaten der im Januar gegründeten Partei sollen nicht betroffen sein.
Bis zu 35.000 Betroffene beim Bündnis-Sahra-Wagenknecht-Datenleck
Betroffen sind demnach bis zu 35.000 Menschen, darunter 5.000 Spender mit E-Mail-Adressen und Beträgen sowie 30.000 Newsletter-Abonnenten mit ihren E-Mail-Adressen. Dem SPIEGEL zufolge enthält die Liste Namen, Mailadressen und die Angabe, ob eine Spende mehr oder weniger als 500 Euro betrug. Bei Spenden von unter 500 Euro sei zudem der genaue Betrag vermerkt. Der Parteisprecherin zufolge sind keine Kontodaten oder ähnliches betroffen.
Die Partei hat nun Gegenmaßnahmen angekündigt. So soll Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden. So würden möglicherweise betroffene Systeme überwacht und Passwörter geändert, zudem habe man das potenzielle Leck dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Was gilt, wenn man von einem Datenleck betroffen ist?
Grundsätzlich können Nutzer bei Datenlecks auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Wird einem sodann keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.
Der EuGH hatte hierzu Ende 2023 in einem Urteil Spektakuläres entschieden, das die Rechte von Millionen von Verbrauchern in der EU enorm stärkt. Wurden die eigenen Daten infolge eines Hackerangriffs missbraucht, so stehen die Chancen, dafür immateriellen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten, besser denn je. Denn zum einen reicht bereits die Befürchtung eines Datenmissbrauchs aus, um Schadensersatz zu erhalten. Und zum anderen können Unternehmen, deren Systeme gehackt wurden, praktisch kaum noch vortragen, dass sie daran keine Schuld tragen.
Untenstehend können Sie ganz einfach prüfen, ob Sie von dem großen Datenleck bei Facebook betroffen sind. Wenn Sie betroffen sind, schauen wir uns gerne Ihren Einzelfall an und prüfen für Sie Schadensersatzansprüche.
Facebook-Datenleck – jetzt prüfen
Jetzt Handynummer eingeben und sofort zeigt der Checker Ihnen an, ob Sie betroffen sind:
Hinweis: Wir verwenden deine Mobilfunknummer zur Überprüfung, ob du von dem Facebook-Datenleak betroffen bist. Der Abgleich deiner Mobilfunknummer erfolgt auf unserem Server. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unmittelbar nach dem Abgleich und Ausspielung des Ergebnisses an dich, wird deine Mobilfunknummer bei uns gelöscht. Die Verarbeitung ist im Rahmen unserer Vertragserfüllung erforderlich, da die beauftragte Überprüfung sonst nicht möglich ist, Art. 6 (1) lit. b DS-GVO.
tke