Nach dem gigantischen Facebook-Datenleck gibt es nun ein weiteres beim Musikstreamingdienst Deezer, der weltweit der größte Konkurrent Spotifys ist. Aktuell sind mehr als 229 Millionen Nutzer von den kürzlich im Internet veröffentlichten Daten betroffen. Die Folgen für die Betroffenen können dabei gravierend sein. Auf dieser Seite können Sie schnell und einfach checken, ob Sie betroffen sind. Sind Sie betroffen, agieren Sie, um die Ihre Chance auf 1000 Euro Schadensersatz nicht zu verpassen.
Schon wieder stehen Hunderte Millionen Nutzerdaten eines großen Tech-Unternehmens im Netz. Dieses Mal also der in 180 Ländern vertretene Musik-Gigant Deezer. Und man muss sich das immer wieder vorstellen: Es betrifft 229 Millionen Menschen und Millionen allein aus Deutschland. Die Daten stammen aus einem Backup mit Stand Mitte 2019. Bekannt wurde das Leck dann allerdings erst vor kurzem (im November 2022). Hacker haben die Informationen bei einem Dienstleister von Deezer gestohlen und verkaufen diese nun im Darknet.
Füllen Sie einfach kostenfrei unseren Checker aus und überprüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Wenn dies der Fall ist, machen wir zunächst für Sie den Auskunftsanspruch geltend. Wir schauen uns Ihren Einzelfall an und prüfen dann Schadensersatzansprüche.
Checken Sie hier, ob Sie betroffen sind:
Erfolgreiche Datenleck-Urteile der Kanzlei WBS
Das ein Vorgehen erfolgsversprechend ist, zeigen die sich aktuell mehrenden erfolgreichen Urteile, die wir u.a. im Facebook-Datenleck für unsere Mandanten erstreiten. Unsere erfolgreichen Urteile können Sie auf unserer Übersichtsseite abrufen:
Wer ist betroffen?
Neben zahlenden Deezer-Kunden sind auch Deezer-Free Nutzer betroffen. Und unzählige Nutzer werden vermutlich gar nicht wissen, dass sie betroffen sein können. Denn diejenigen, die Vodafone-Kunden sind, haben bei Vertragsverlängerungen oder Vertragsabschlüssen Deezer-Rabatte oder sogar lange Premiummitgliedschaften umsonst erhalten. Es kann also sein, dass auch Sie ein Deezer-Konto haben oder hatten. Es lohnt sich daher auch als Vodafone-Kunde, dringend zu checken, ob Sie betroffen sind.
Welche Deezer-Daten wurden entwendet und veröffentlicht?
Im veröffentlichten Datenleck sind der vollständige Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Geschlecht, das Beitrittsdatum und die Nutzer-ID enthalten. Aber auch geographische Standortdaten und IP-Adressen sind in dem Leak enthalten und möglicherweise auch Ihr Passwort. Das Missbrauchspotential dieser Daten ist unserer Einschätzung nach erheblich, denn durch die Veröffentlichung der Daten sind betroffene Nutzer beliebte Opfer von Phishing-Mails, über die versucht wird, weitere Daten – wie etwa Zahlungsinformationen – abzugreifen.
Vorsicht vor Phishing
Und das auch völlig zurecht. Denn nicht zuletzt das Facebook-Datenleck hat gezeigt, dass durch die Veröffentlichung der Daten betroffene Nutzer extrem beliebte Opfer von Phishing-Mails sind. Betrüger können mit täuschend echten Fake-Mails euch als betroffenen Kunden anschreiben und beispielsweise zu einem Update von sensiblen Daten auffordern. Über gefälschte Internetseiten können die Kriminellen so schnell an eure Zahlungsdaten gelangen. Möglich sind so z.B. falsche Zahlungsaufforderungen von Deezer, die in diesem Fall sogar korrekte Vertragsdaten anzeigen könnten.
Auch sog. Social Engineering Angriffe sind damit möglich. Man selbst oder Freunde können in Kenntnis der Daten versucht werden zu manipulieren, um an weitere Daten oder Geld zu kommen. Je mehr Daten dabei bekannt sind desto einfacher ist es natürlich vertrauensvoll zu wirken. Als Deezer-Nutzer solltet ihr daher in nächster Zeit besonders vorsichtig mit unerwarteten Mails sein. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es hier schon wirklich schlimme Fälle gab bei Nutzern, die nie damit gerechnet haben, selbst Opfer zu werden.
Muss Deezer haften?
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Deezer die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Deezer sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können wir, wenn Sie betroffen sind, gegenüber Deezer Auskunft verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Deezer keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Danach hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.
Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Deezer im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Wir werden dann für Sie mindestens 1000 Euro Schadensersatz einfordern.
Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind, wir schauen uns Ihren Einzelfall an und prüfen dann Schadensersatzansprüche. Lassen Sie sich die bis 1000 Euro nicht entgehen. So verhindert Sie auch, dass Ihr Anspruch verjährt. Ein Risiko haben Sie nicht.