Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro gegen die Wohnungsbaugesellschaft Brebau GmbH verhängt. So habe die Brebau GmbH personenbezogene Daten umfangreich und unerlaubt verarbeitet. Dazu zählten u.a. Merkmale wie die Hautfarbe, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung, der Gesundheitszustand bis hin zum Körpergeruch. Das Bußgeld viel in Anbetracht der Schwere der Verstöße gering aus.
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden inzwischen regelmäßig mit hohen Bußgeldern geahndet. So auch im aktuellsten Fall aus Bremen. Dort hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die Wohnungsbaugesellschaft Brebau GmbH mit einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro belegt.
Grund für diese Strafe ist die umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten. So hatte die Brebau GmbH mehr als 9.500 Daten über Mietinteressenten verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab.
Körpergeruch der Mieter und Interessenten vermerkt
So wurden u.a. Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten für den Abschluss von Mietverhältnissen herangezogen. Anhand dieser wurden die Mietinteressenten mit Kürzeren in verschiedene Klassen eingeteilt. Struktureller Rassismus, Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe – dieser Vorwurf stand gegen die Brebau GmbH im Raum. Diese Probleme tauchen immer wieder auf. Auch im 21. Jahrhundert meinen Wohnbaugesellschaften leider oftmals, mit Mietern und Interessenten nach Gutsherrenart umspringen zu können. Die Wohnungswirtschaft setzt sich daher schon länger mit dem Thema „Integration und Diskriminierung“ auseinander. So gab es 2021 erst ein Positionspapier, was sich eigens diesem Themenkomplex widmete. Doch dieser Fall stößt in neue Dimensionen vor, denn die Registrierung der Frisur und des Körpergeruchs ist auch unserer Kanzlei bisher nicht untergekommen.
Sie haben Fragen zum Datenschutz? WBS ist Ihr verlässlicher Partner
Bei Ihren Vorhaben sollten Sie immer frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen berücksichtigen und in Ihre Planung integrieren. So können Sie hohe Bußgelder und Abmahnungen vermeiden. Kontaktieren Sie unser Expertenteam im Datenschutz– wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Datenschutzrechts.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Diskriminierung durch DSGVO geschützt?
Selbstverständlich sind diese Daten für einen Vertragsschluss nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden demnach auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand. Auch hat die Brebau GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert.
Nach der DSGVO sind nur wenige Ausnahmen erlaubt, in denen Daten über die ethnische Herkunft, den Gesundheitszustand oder Ähnliches überhaupt verarbeitet werden dürfen. Damit stellt die Verordnung klar, dass diese besonders geschützten Daten in der Regel gar nicht erst erhoben und gespeichert werden dürfen, sodass die Diskriminierung zwar nicht namentlich, jedoch deutlich untersagt ist.
Im Fall der Brebau GmbH stützt die Bremer Datenschutzbeauftragte ihre Strafe auf Art. 83 DSGVO. Dieser stellt die allgemeinen Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen auf. So muss jede Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass die Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO in jedem Fall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Mit Blick auf die Schwere der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz wäre sogar eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen. Jedoch kooperierte die Wohnungsbaugesellschaft im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren. Zudem bemühte sie sich um eine Sachverhaltsaufklärung sowie um eine Schadensminderung. Entsprechende Verstöße würden sich darüber hinaus aufgrund weitreichender Maßnahmen nicht wiederholen. Somit konnte die Höhe der Geldbuße deutlich reduziert werden. Sie beläuft sich nun auf 1,9 Millionen Euro.
Während die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Wohnungsbaugesellschaft noch andauern, ist das Verfahren der LfDI abgeschlossen. Statt der theoretisch möglichen 20 Millionen verhängte sie wegen der umfassenden Unterstützung des Unternehmens ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen. Die BREBAU hat bis Mitte März Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
WBS hilft Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE verfügt über ein weitreichendes Leistungsspektrum im Datenschutzrecht. Bei folgenden Anliegen unterstützen wir Sie jederzeit gerne:
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Erstellung und Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsanspruch, Berichtigungsanspruch, Löschungsanspruch etc.)
- Begutachtung komplexer datenschutzrechtlicher Fragestellungen
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wenden Sie sich an unser professionelles Expertenteam im Datenschutzrecht. Wir erarbeiten mit Ihnen schnell und zuverlässig eine sachgerechte Lösung für Ihre datenschutzrechtlichen Anliegen.
Sie haben Fragen rund um das Datenschutzrecht? Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) (Beratung bundesweit) an.
lha