Teslas Wächter-Modus ist der Datenschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ein Dorn im Auge. Die Behörde fordert, dass der Modus deaktiviert wird, bis sichergestellt werden kann, dass keine personenbezogenen Daten Unbeteiligter erfasst werden. Ein zwischenzeitlich erfolgtes Tesla-Update wurde hierbei offenbar von der Behörde übersehen. Birgt der Wächter-Modus nun also wirklich ein datenschutzrechtliches Risiko? Und wie sieht es eigentlich mit Teslas Dashcams aus?

Der Wächter-Modus in Tesla-Fahrzeugen soll das Auto, wie der Name schon sagt, bewachen. Über längere Zeit war die Nutzung des Wächter-Modus jedoch datenschutzrechtlich stark umstritten: Kam eine Person dem Tesla zu nahe, ohne ihn zu berühren, wurde bereits eine Aufnahme gestartet. Dies erforderte, dass die Kameras bereits im Vorfeld aktiviert waren. Mit dieser Funktion standen viele Datenschützer auf Kriegsfuß, weshalb Tesla 2022 mit einem Update reagierte. Der Datenschutzbeauftrage für Mecklenburg-Vorpommern bewertete den Tesla-Wächter sowie Dashcams nach wie vor kritisch und ist der Ansicht, die Funktionen seien zu deaktivieren. Auch zuvor schon hatten Behörden aus anderen Bundesländern Tesla-Besitzer darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Wächter-Funktion unzulässig sei. Bislang wurden jedoch offenbar noch keine Bußgelder verhängt. Der Hauptkritikpunkt war, dass die Kameras in den Tesla-Fahrzeugen Menschen und andere Fahrzeuge „anlasslos“ aufzeichneten.

Update der Tesla-Software

Ende 2022 wurde von Seiten Tesla jedoch eine Änderung vorgenommen. Die Version 2022.44 der Tesla-Fahrzeugsoftware bietet nun die Option, das Programm so einzustellen, dass der Wächter-Modus nur noch Aufnahmen speichert, wenn gleichzeitig Erschütterungen durch andere Sensoren erkannt werden. Visuell erkannte Annäherungen lösen seitdem keine Aufzeichnungen mehr aus. Außerdem wurde die Standarddauer der Aufzeichnung von zehn Minuten auf eine bis zwei verkürzt. Etwa diese Veränderungen hatte eine Vertreterin der Berliner Datenschutz-Behörde im April 2021 für erforderlich erklärt, um den Tesla-Wächter in Deutschland rechtskonform auf öffentlichem Grund nutzen zu können.

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Die Änderung sorgte auch dafür, dass Tesla eine Untersuchung des Wächter-Modus durch die staatliche Datenschutzbehörde der Niederlande ohne Konsequenzen überstand. Die Datenschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern sah dies jedoch anders. Der dortige Datenschutzbeauftragte teilte nun mit, dass der Tesla-Wächter ebenso wie die Dashcam-Funktion seiner Einschätzung nach „grundsätzlich zu deaktivieren“ seien. In jedem Fall dürfe eine Aufnahme nicht schon gespeichert werden, nur weil eine Person zu nah an einem Tesla-Fahrzeug vorbeigeht. Dies sei laut der Behörde in Mecklenburg-Vorpommern jedoch immer noch der Fall. Die Behörde scheint die vor sechs Monaten eingeführte Einstellungsmöglichkeit folglich entweder nicht berücksichtigt zu haben – oder es wird schlichtweg angenommen, dass Tesla-Fahrer diese Option nicht nutzen. Außerdem nimmt die Behörde immer noch (fälschlicherweise) an, dass für den Tesla Wächter-Modus die gleiche Speicherdauer wie für Dashcams, also zehn Minuten, gelte.

Dashcams nach wie vor ein datenschutzrechtliches Risiko

Für alle Dashcams gilt: Die Verwendung in datenschutzrechtlich unzulässiger Weise ist gemäß Art. 83 Abs. 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bußgeldbewehrt. Auch das Hochladen solcher Videos auf Online-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In Bezug auf Dashcams erklären die Datenschutzbehörden aus Mecklenburg-Vorpommern, dass maximal eine Speicherdauer von bis zu zwei Minuten zulässig sei. Zumindest hiergegen dürften Tesla-Besitzer bei Nutzung der Funktion auch tatsächlich weiterhin verstoßen, denn im aktuellen Online-Handbuch für das Model Y werden immer noch eine Speicherdauer von zehn Minuten angegeben.

Zwar wolle Tesla dieses Problem wohl angehen, etwas passiert ist dahingehend aber noch nicht. Zumindest Teslas Dashcams sind insofern immer noch mit datenschutzrechtlichen Bedenken behaftet. Durch ein ähnliches Update wie beim Wächter-Modus könnte das jedoch behoben werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern durch zukünftige Anpassungen eine Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Fahrer und dem Datenschutz geschaffen werden kann.

agü