Darf ich mein Geschäftslokal per Video überwachen?
Die Videoüberwachung von Geschäftslokalen ist grundsätzlich erlaubt, allerdings unterliegt sie bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Gemäß der DSGVO muss die Videoüberwachung verhältnismäßig sein und es muss eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen. Die Überwachung muss auch transparent sein, d.h. die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden, dass sie aufgezeichnet werden. In der Regel sollte eine Videoüberwachung nur dann erfolgen, wenn es erforderlich ist, um das berechtigte Interesse des Unternehmens zu schützen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. der Schutz des Eigentums, der Schutz von Mitarbeitern oder Kunden oder die Prävention von Straftaten sein.
Um sicherzustellen, dass die Videoüberwachung datenschutzkonform ist, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Hinweise auf die Videoüberwachung: Die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden, dass sie aufgezeichnet werden. Dies kann durch entsprechende Hinweise auf Schildern oder Plakaten erfolgen.
- Verhältnismäßigkeit: Die Videoüberwachung sollte nur so lange und so umfangreich erfolgen, wie es erforderlich ist, um das berechtigte Interesse zu schützen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Es sollten technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der aufgezeichneten Daten zu gewährleisten. Hierzu können z.B. die Verschlüsselung der Aufnahmen oder der Zugriffsschutz auf die Aufnahmen gehören.
- Dokumentation: Es sollte dokumentiert werden, warum die Videoüberwachung erforderlich ist und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass die Videoüberwachung in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt und die Rechte betroffener Personen respektiert werden.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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