VW ließ 2019 ein Testfahrzeug fahren, dass andere Verkehrsteilnehmer filmte. Doch weil diese keine Kenntnis von den Aufnahmen hatten, setzte die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsens nun ein hohes Bußgeld gegen den Konzern fest: satte 1,1 Millionen Euro muss VW zahlen.
Dass der Datenschutz ernst zu nehmen ist, zeigt sich in Deutschland immer wieder. In einem aktuellen Fall wurde ein Fehlverhalten des Autoherstellers Volkswagen AG (VW) mit einem Millionenbußgeld belegt. VW setzte im Jahr 2019 ein Erprobungsfahrzeug ein, an das Kameras angebracht waren, die das Verkehrsgeschehen rund um das Fahrzeug aufzeichneten. Die Aufnahmen sollten der Verbesserung des Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Unfällen dienen.
Bei einer Kontrolle durch die österreichische Polizei fiel allerdings auf, dass am Fahrzeug keine Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und keine weiteren Informationen zum Datenschutz angebracht waren – dies wäre jedoch vorgeschrieben gewesen. Denn gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Betroffene stets darüber aufgeklärt werden, wer die Verarbeitung ihrer Daten zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden.
Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens hat wegen des Verstoßes ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro gegen VW festgesetzt. Der Autokonzern hat den Bußgeldbescheid bereits akzeptiert. Die Behörde betont, dass Forschungsfahrten an sich nicht zu beanstanden seien.
Filmaufnahmen nicht einziger DSGVO-Verstoß
Das hohe Bußgeld ergab sich auch daraus, dass die Filmaufnahmen nicht der einzige DSGVO-Verstoß von VW waren, der festgestellt wurde. De 1,1 Millionen Euro wurden für insgesamt vier Verstöße gegen das Datenschutzrecht festgesetzt. Unter anderem hatte VW mit dem Unternehmen, dass die Probefahrten durchführte keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, welcher allerdings gemäß Art. 28 DSGVO. Zugute gehalten wurde VW allerdings, dass der Konzern mit der Datenschutzbehörde kooperierte und die festgestellten Mängel, die im Prüfverfahren festgestellt wurden, unverzüglich behoben wurden.
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