In Großbritannien sollte wie in Frankreich nach dem umstrittenen Hadopi-Gesetz schärfer gegen Urheberrechtsverletzungen durch Verbreiten von geschützter Musik und Filmen vorgegangen werden. Während es in Frankreich dagegen von offizieller Seite keine Bedenken gibt, sehen die Briten das mittlerweile anders.
Nach mehreren Medienberichten ist die britische Regierung von der vorgesehenen Sperrung des Internetanschlusses als letzte Maßnahme gegen mutmaßliche Filesharer inzwischen wieder abgerückt.
In dem im Februar 2010 beschlossenen „Digital Economy Act“ gab es zwar noch keine Rechtsgrundlage für die Sperrung eines Internetanschlusses. Vielmehr wurden die Provider verpflichtet, dass sie bei Urheberrechtsverletzungen den Nutzer warnen und dessen Daten an die Rechteinhaber weitergeben. Dieses Gesetz sah allerdings vor, dass nach einem Jahr möglicherweise Internetsperren eingeführt werden sollen.
Hiervon soll die jetzige britische Regierung jedoch mittlerweile abgerückt sein. Dies wird vom zuständigen Wirtschaftsministerium mit praktischen Bedenken begründet. Es wird sogar eine umfassende Reform des Urheberrechtes erwogen, nach der die legalen Erwerber von Musik Kopien zum privaten Gebrauch anfertigen dürfen.
Diese gewandelte Sinnesauffassung in Großbritannien ist zu begrüßen. Die in Frankreich durch das Hadopi-Gesetz vorgesehenen Internetsperren nach 2 Abmahnungen sind rechtlich sehr fragwürdig und verstoßen unter anderem gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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