So reagieren Betroffene richtig auf die Sperre
„Dein Konto wurde vorübergehend gesperrt. Wir haben verdächtige Aktivitäten in deinem Facebook-Konto festgestellt und es aus Sicherheitsgründen gesperrt.“ Auf vermeintliche Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen reagiert Facebook empfindlich: ehe sich Betroffene versehen, ist ihr Facebook-Konto deaktiviert und sie können sich entweder gar nicht mehr einloggen oder einzelne Funktionen nicht mehr nutzen (z. B. den Versand von Messenger-Nachrichten). Die Sperrung kann bis zu 30 Tage anhalten.
Was für Privatpersonen allenfalls lästig ist, kann für Unternehmer, die Facebook als Werbekanal nutzen, empfindliche Einbußen bedeuten. Dieser Beitrag zeigt, aus welchen Gründen es zur Sperre kommt, was Betroffene tun können, um die Facebook-Blockierung aufzuheben, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Die häufigsten Gründe: warum wird ein Facebook-Konto gesperrt?
Wird ein Facebook-Konto deaktiviert, hat dies häufig mit Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des Social-Media-Dienstes zu tun.
Typische Beispiele für gepostete Inhalte:
- Anstiftung zu schweren Gewalttaten
- Darstellung von Gewalt gegen Menschen
- Propagieren von Verbrechen
- Betrugsversuche (z. B. Glücksspielbetrug, Romantikbetrug, Schneeballsysteme)
- Hassrede
- Gewaltdarstellungen
- Verbreitung von Falschmeldungen
- Fremdenfeindliche Äußerungen
Unabhängig von den geposteten Inhalten gibt es weitere Verhaltensweisen, die zu einer Sperrung von Facebook führen können:
- Ungewöhnliches Anmeldeverhalten (z. B. Anmeldung von mehreren Geräten zum selben Zeitpunkt)
- Hackerangriffe und Datendiebstahl
- Verbreitung von Spam
- Verwendung eines falschen Namens oder einer falschen Identität
- Belästigung anderer Nutzer durch Werbung
- Übermäßige Nutzung bestimmter Funktionen (z. B. Versand identischer Messenger-Nachrichten an sehr viele Kontakte)
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Gesperrtes Facebook-Konto wiederherstellen: so geht’s
Lediglich eingeschränkte Facebook-Funktionen laufen oft schon nach wenigen Tagen von selbst wieder. Bei einem deaktivierten Facebook-Konto kann die Sperre bis zu 30 Tage anhalten. Drängt die Zeit nicht, kann der Kontoinhaber einfach abwarten – wenn es sich nicht um einen schwerwiegenden Verstoß im Sinne der Nutzungsbedingungen handelt, wird das Konto danach wieder freigegeben.
Um die Facebook-Sperre aufheben zu lassen, nutzen Betroffene das Einspruchsformular von Facebook. Sie können Einspruch gegen die Sperre ihres Kontos einlegen und gegebenenfalls Nachweise oder Begründungen hochladen. Beruht die Sperrung etwa auf der Vermutung, dass eine falsche Identität verwendet wird, können Kontoinhaber ein Foto ihres Personalausweises hochladen. Es dauert einige Tage, bis Facebook die eingereichten Unterlagen und Informationen geprüft hat.
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Die Rechtsgrundlage: warum darf Facebook ein Konto sperren?
Unter Punkt 3.2 der Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es:
„Wenn du gegen diese Bestimmungen verstößt, können wir unbeschadet unseres Kündigungsrechts gemäß Abschnitt 4.2 außerdem deine Nutzung bestimmter Funktionen von Facebook für einen begrenzten Zeitraum einschränken.“
Rechtsgrundlage für ein gesperrtes Facebook-Konto sind also die hauseigenen Nutzungsbedingungen, die jeder Nutzer bei der Registrierung auf der Social-Media-Plattform akzeptieren muss. Facebook hat somit das Hausrecht und kann darüber entscheiden, wann ein Verstoß gegen den geschlossenen Nutzungsvertrag vorliegt.
Dennoch kann das Unternehmen nicht einfach tun, was es möchte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied etwa in einem Urteil vom 4. Februar 2022 (Az. 10 U 17/20), dass die Sperrung eines Facebook-Kontos nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung zulässig ist. Das Amtsgericht Saarlouis hat bereits 2020 entschieden, dass grundlose Kontosperrungen nicht zulässig sind, selbst wenn diese Möglichkeit in den Richtlinien vorgesehen ist (Urteil vom 1. April 2020, Az. 25 C 1233/19).
Facebook entsperren: rechtliche Maßnahmen einleiten?
Gegen eine unberechtigte Sperre können Betroffene auch rechtlich vorgehen, wenn der Einspruch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Mithilfe eines Rechtsanwalts können sie die Plattform etwa unter Fristsetzung dazu auffordern, Facebook zu entsperren. Ist das Medienunternehmen noch immer nicht bereit, die Facebook-Blockierung aufzuheben, besteht die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann der Kontoinhaber allerdings nur innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme von der Kontosperrung stellen.
Ist die Frist bereits verstrichen, bleibt immer noch der Klageweg. Diesen können Betroffene etwa auf ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz stützen.
Wie WBS Ihnen helfen kann
Wurde Ihr Facebook-Konto deaktiviert und es gelingt Ihnen nicht, die Blockierung aufzuheben? Unsere Experten stehen Ihnen gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung. Rufen Sie uns bundesweit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an und schildern Sie uns die Gründe, die zu Ihrer Facebook-Kontosperrung geführt haben.
Fazit
Wer eine Facebook-Sperre aufheben möchte, sieht sich häufig vor einem großen Problem. Denn der Betreiber der Social-Media-Plattform ist längst nicht immer einsichtig, wenn der Betroffene sein Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht sieht. Mit einem rechtlichen Beistand kann er seine Rechte durchsetzen und die Aufhebung der Facebook-Blockierung erreichen.
In aller Kürze
Wir helfen auch bei anderen Account-Sperrungen weiter. Beispielsweise Instagram-Account, Amazon-Account, Paypal-Account, Twitch-Account, YouTube-Account.