Ein Gericht in Großbritannien hat entschieden, dass Facebook die Namen, E-Mail- und IP-Adressen von vier Online-Mobbern herausgeben muss.
Die vier Personen haben eine Frau auf Facebook belästigt, nachdem sie im Netzwerk einen unterstützenden Kommentar zu einem ehemaligen Teilnehmer der Castingshow „The X Factor“ geschrieben hätte. So hätten die Personen einen gefälschten Account im Namen der Frau erstellt und dort verkündet, sie sei pädophil und eine Drogenhändlerin.
Richterliche Verfügung noch nicht zugestellt
Die richterliche Verfügung ist noch nicht an Facebook zugestellt. Sie wurde am 30. Mai bestätigt und ging dann direkt an den US-Sitz von Facebook. Es wird davon ausgegangen, dass das soziale Netzwerk der Anordnung nachgeht. Facebook selbst habe verkündet, dass es in dem Netzwerk keinen Platz für Cybermobbing gäbe. Facebook werde mit den Vollzugsbehörden zusammen arbeiten, um diese Personen vor Gericht zu bringen.
Der Guardian nimmt an, dass es sich hierbei um einen der ersten Fälle handelt, in denen ein Individuum erfolgreich rechtliche Schritte gegen Facebook trifft, um die Identitäten der Täter zu offen zu legen.
Cybermobbing birgt Gefahren
Rupinder Bains, Partner der Kanzlei Bains Cohen, die die Klägerin vertritt, sagte dazu: „Diese Belästigungen sind strafbare Handlungen und wir haben das Recht, uns davor zu schützen, aber es fehlt der Vollzug. Hier stimmt das System nicht. In den Vereinigten Staaten haben sich Menschen wegen so etwas umgebracht und das wird auch hier passieren, wenn sich nichts ändert.“