Kunden, die bei ihren Weihnachtseinkäufen Schaufensterpuppen in die Augen sehen, könnten merken, dass diese sie längst im Blick haben. So etwas ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich.
Laut Almax, einem italienischen Hersteller der Spezialpuppen, setzen mehrere führende Mode-Ketten bereits auf diese Art von Schaufensterpuppen. Diese beobachten heimlich ihre Kunden, indem sie auf ähnliche Überwachungstechnologie zurückgreifen wie sie auch die Polizei einsetzt. Max Catanese, Geschäftsführer des Puppenherstellers erläuterte: „Die gewonnen Daten dienen Mode-Ketten dazu, ihre Verkäufe zu steigern, indem sie ihre Auslagen besser an das Kundeninteresse anpassen können.“
Beispielsweise hätten die Spezialpuppen in einem Fall herausgefunden, dass über einen bestimmten Eingang immer nachmittags viele Asiaten eine Filiale betreten. Nachforschungen ergaben, dass ein Touristen-Bus in der Nähe des besagten Eingangs hielt. Darauf hätte der Filial-Manager reagiert und konnte die Verkäufe um zwölf Prozent steigern.
Äußerlich sind diese Puppen von anderen Schaufensterpuppen nicht zu unterscheiden. Doch hinter ihren Augen ist eine Videokamera installiert, die mit einer Gesichtserkennungs-Software arbeitet. Durch das Auslesen der Gesichtsmerkmale ermittelt die Puppe Alter, Geschlecht und Ethnie ihres Betrachters.
Datenschützer halten den Einsatz der Puppen dagegen für bedenklich. Die Software erkenne automatisiert, welches Geschlecht die Kunden haben, welcher Ethnie sie angehören oder ob sie jung oder alt sind. Im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen und dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten gewonnenen Erkenntnissen ließen sich mit den Videodaten detailliertere Kundenprofile anlegen. Dadurch wird das Recht der Kunden auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Laut der italienischen Firma Almax läge auch ein entsprechendes Interesse aus Deutschland vor.
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