In verschiedenen Medien (WELT, Golem, SPIEGEL, taz ) ist in der vergangenen Woche berichtet worden, dass Google mehr Links löscht als es der Suchmaschinenbetreiber müsste. In diesem Zusammenhang stand auch RA Christian Solmecke als Interviewpartner zur Verfügung und konnte an konkreten Beispielen darlegen, dass Links gelöscht worden sind, bei denen rechtlich kein Anspruch auf Löschung bestand. So hatte z.B. ein Redakteur der Tageszeitung „Die WELT“ zu „Testzwecken“ einen Link zu einem Blogbeitrag löschen lassen, in dem seine Artikel kritisiert worden sind. „In diesem Fall bestand ein öffentliches Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Text des WELT-Journalisten. Google hätte den Link nicht löschen müssen“, erklärt RA Christian Solmecke.

Im Rahmen dieser Berichterstattung hat RA Christian Solmecke auch mitgeteilt, dass Google schon in 80 Fällen auf Bestreben der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Links gelöscht hat. Es entstand der Eindruck, dass dies die einzigen Fälle sind, die derzeit von der Kanzlei gegen Google betrieben werden. Tatsächlich sind es allerdings nur die Fälle, in denen Google eine Reaktion auf die Löschanträge gezeigt hat. In den Fällen, in denen Google reagiert hat, bestand die Reaktion im Löschen des Links. In einigen hundert anderen Fällen gab es allerdings noch keine Reaktion von Google.

In einem Gespräch zwischen der Google Rechtsabteilung und RA Christian Solmecke wurde klargestellt, dass Google offenbar – aufgrund der Vielzahl der Löschanfragen – eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge nicht leisten kann und dies der Grund für das fehlende Feedback sei. Keinesfalls könne aber davon ausgegangen werden, dass Google Löschanträge einfach durchwinke. Vielmehr werde in jedem einzelnen Fall geprüft, ob ein Löschantrag bestehe. Es sei nicht auszuschließen, dass die Google Juristen manchmal daneben lägen. Grund dafür sei, dass das EuGH Urteil alles andere als klar sei und viele Fragen offen blieben.