Der Schock um die Schließung des Filehosters Megaupload steckt den Betreibern anderer One-Click-Hoster noch tief in den Knochen. Und es ist kein Ende in Sicht: Der Hosting-Dienst Hotfile befindet sich mit dem US-Filmindustrie-Verband MPAA. Die Schließung wurde auch hier gerichtlich beantragt. Die MPAA begründet die Forderung damit, dass Hotfile massiven digitalen Diebstahl begünstige.

Google stärkt Hotfile den Rücken

Jetzt steht der Riesenkonzern Google dem Hosting-dienst zur Seite und erklärt, der Filmverband befände sich im Unrecht. Hotfiles Angebot befände falle unter den Schutz des Digital Millenium Copyright Act (DMCA). In diesem Gesetz befände sich die „Fafe-Harbor“-Ausnahmeregelung, die besagt, „dass ein Portalbetreiber nicht für das illegale Handeln seiner Nutzer haftet, wenn er ausreichende Maßnahmen für Beschwerden anbietet und nach Kenntnis über Verstöße schnell genug handelt.“

Folgen für YouTube, Wikipedia & Co

Nur durch diese Regelung könnten YouTube, Facebook und Wikipedia überhaupt funktionieren. Käme der Filmverband mit seinem Anliegen durch, wären auch andere Internet-Unternehmen in Gefahr, so Google. Inwieweit die Unterstützung durch Google hilfreich für Hotfile ist, wird sich im Prozess zeigen.

Urteil gegen Rapidshare in Deutschland

Dass es mit den Filehostern auch in Deutschland nicht gut steht, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 14.01.2012 (Az. 5 U 41/11) : Dieses Gericht hat entschieden, dass der Online-Speicherdienst Rapidshare gegen die Störerhaftung verstoße, wenn er „Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt“. Das Hochladen an sich sei noch nicht strafbar, jedoch das Verbreiten der entsprechenden Links zum Download. Rapidshare müsse hier genauere Untersuchungen anstellen. Dieses Urteil ist allerdings unter Juristen sehr umstritten.