Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ soll künftig zu einem ständigen Ausschuss werden.

Diese Forderung ist in den Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ enthalten, so die Meldung des Deutschen Bundestages. Auch in Zukunft müsse das Thema gebündelt werden und die strukturelle Auseinandersetzung damit sichtbar gemacht werden begründete Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender der Projektgruppe, diese Entscheidung. Der Ausschuss sei von Relevanz, damit „die Empfehlungen der Enquete-Kommission in die Tagespolitik umgesetzt werden“, so Mitglied Jimmy Schulz FDP. Generell lobten die Mitglieder aller Parteien die konsensorientierte Arbeit, auch wenn es unterschiedliche Meinungen gegeben habe.

Anonymität ist essenziell

Das man sich bei der Frage der Anonymität auf ein gemeinsames Fazit habe einigen können, sei dabei besonders hervorzuheben. Die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets sei „essenziell“ für die freie Meinungsäußerung in einer digital vernetzten Demokratie sei, so die Bestandsaufnahem der Kommission. „Das ist eine wegweisende Feststellung“, betonte Dr. Konstantin von Notz.

Paradigmenwechsel zur Veröffentlichungspflicht gefordert

Keine Einigung habe die Projektgruppe bei den Fragen zu Informationsfreiheit und Open Data erzielen können. Im Falle der Informationsfreiheit bestehe der Dissens in der Frage, ob die Nichtveröffentlichung durch Behörden begründet werden müsse oder die Forderung nach Veröffentlichung durch die Bürger, so die Meldung weiter.

Die Opposition spreche sich in diesem Punkt für eine proaktive Veröffentlichungspflicht aus, so von Notz. Zudem sollten seiner Ansicht nach Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nach Ablauf von sechs Monaten unter freie Lizenz gestellt werden.

Jedoch stieß die Forderung der Grünen, der Informationsfreiheit Verfassungsrang zuzubilligen, bei dem von der SPD nominierten Sachverständigen Prof. Wolfgang Schulz auf Bedenken: Dies müsse grundsätzlich noch einmal geprüft werden, so Schulz.

Gerold Reichenbach (SPD) sprach sich ebenfalls für einen Paradigmenwechsel aus: Es dürfe nicht an dem alten „obrigkeitsstaatlichen Grundsatz“ festgehalten werden, dass begründet werden muss, „wenn man dem Bürger etwas mitteilt, statt wenn man ihm etwas nicht mitteilt“, so die Meldung des Deutschen Bundestages zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ weiter.