Auf Werbeplakaten, im Fernsehen oder auf Social Media werden wir mit unrealistischen Schönheitsidealen durch stark bearbeitete Bilder konfrontiert. Das geht besonders zu Lasten junger Menschen, die versuchen, unrealistischen Idealen zu entsprechen. Die Gleichstellungsbeauftragten der Länder fordern deshalb eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

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Beauty-Filter und stark geschönte Bilder sind besonders in den sozialen Medien mittlerweile allgegenwärtig. Oft lässt sich mit dem bloßen Auge schon gar nicht mehr erkennen, welche Fotos bearbeitet sind und welche nicht. So halten viele Menschen die Bilder für echt – mit schwerwiegenden Konsequenzen. Denn sie prägen nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal, das gerade junge Männer und Frauen unter Stress setzen und letztlich krank machen kann. Und genau hier liegt das Problem, finden auch die Gleichstellungsministerinnen der Länder und wenden sich damit direkt an den Gesetzgeber.

Erste Ideen für ein solche Regulierung wurden auch bereits diskutiert. So könne man es sich vorstellen, eine Kennzeichnungspflicht für alle kommerziellen Tätigkeiten sowie Influencer ab 10.000 Followern einzuführen. Dabei soll sowohl der Einsatz von Filtern in Videoaufnahmen als auch die nachträgliche Bearbeitung von Körper, Haut, Haar und Gesicht auf Bildern kenntlich gemacht werden.

Frankreich und Norwegen also Vorreiter

Das eine solche Kennzeichnungspflicht durchaus seine Befürworter hat, zeigt ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn. In Frankreich ist die Kennzeichnung von bearbeiteten Bildern bereits seit ein paar Jahren Pflicht. Auch Norwegen möchte noch diesen Sommer mit einem eigenen Gesetzesentwurf gegen den ungesunden Trend vorgehen.

Die Herangehensweisen sind dabei ganz verschieden. Während in Frankreich unter dem „Décret Photoshop“ bearbeitete Bilder lediglich gekennzeichnet werden müssen, so greift Norwegen zukünftig etwas härter durch. Dort soll – zusätzlich zur Kennzeichnung – grundsätzlich nur noch ganzheitliche Bildbearbeitung in der Werbung erlaubt sein. Dazu gehören Aufhellungen, Verdunklungen und Schärfemanipulationen.

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Wir sind bekannt aus

Ob diese Maßnahmen letztlich auch das gewünschte Ziel erreichen, bleibt jedoch abzuwarten. In Frankreich zumindest scheint die Umsetzung bisher eher schleppend voranzugehen. Viele Werbeträger umgehen das Gesetz, indem sie die Warnungen absichtlich klein und unkenntlich abdrucken. Ob der norwegische Gesetzgeber aus diesen Fehlern gelernt hat und härter durchgreifen wird, muss sich erst noch zeigen.

Auch, wenn gesetzgeberisches Handeln also noch nicht absehbar ist, so tut sich auch bei uns immerhin etwas in den sozialen Medien – allerdings auf Eigeninitiative der Postenden: So machen bereits etliche Hashtags wie #filterdrop und #instagramversusrealtiy die Runde. Influencer und andere Social Media Teilnehmende möchten damit mehr Aufmerksamkeit und Sensibilität dem Thema gegenüber einfordern.

fno