Eine kleine Notiz aus der Goslarschen Zeitung, die an die IT-Nachrichten Webseite Golem gesendet wurde, sorgt dort für Aufruhr. Demnach wurden in Braunlage im Harz sechs Schüler von einer Unterrichtsstunde mit einem Geschichtenerzähler ausgeschlossen, weil die Eltern nicht in die Veröffentlichung der dort gemachten Fotos auf Facebook einwilligten. Anstatt eine adäquate Lösung zu finden- wie zum Beispiel Fotos ohne diese sechs Kinder zu machen – wurden sie von der Veranstaltung ferngehalten.

Kinderbilder in FacebookBildnachweis: Facebook Like Button / FindYourSearch / CC BY 2.0 /Some rights reserved


Facebook als Familienalbum?

Der Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken ist sehr ambivalent: Sind manche Eltern mit dem Veröffentlichen von Kinderfotos überhaupt nicht einverstanden, so erstellen andere Eltern bei der Geburt des Kindes sofort ein eigenes Profil. Mit Fotos, Interessen und Freunden.

Dagegen wehrt sich die Facebook-Gruppe „Keine Kinderfotos im Social Web“, die Eltern in der Pflicht sehen, ihre Kinder davor zu schützen – egal ob auf einer eigenen Seite, der Facebook-Seite der Schule oder von Veranstaltern-wie hier dem Geschichtenerzähler. Die Privatsphäre der Kinder muss geschützt werden, denn die Kinder selbst können sich wohl kaum dagegen wehren. Erst recht nicht, wenn der Druck sogar aus der Schule kommt.

Schulen: Bildungseinrichtungen oder Werbefläche?

Datenschützer Thilo Weichert hat sich bereits Anfang des Jahres gegen Facebook-Seiten von Schulen ausgesprochen. Gegenüber Golem erklärt er zu dem Fall aus Braunlage: „Ich bin entsetzt. Als Datenschützer allgemein und bürgerrechtlich bewusster Mensch kann ich das Verhalten nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem aus pädagogischer Sicht nur kritisieren: Die zwangsweise Animation von Kindern, ein Medium zu nutzen, das für diese weder rechtlich vorgesehen und erlaubt noch geeignet ist, müsste meines Erachtens nicht nur öffentlich kritisiert, sondern aufsichtlich gerügt werden.“

Jedoch wird auch Werbung für die eigene Schule immer mehr in den Vordergrund gerückt. Eine Schule, die nicht häufig im Wochenblättchen genannt wird oder einen technisch-ausgefeilten Internetauftritt vorweisen kann, gilt als veraltet. Und Werbung für die Schule macht man eben mit den Schülern.

Grundsätzlich müssen Eltern minderjähriger Kinder ihre schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial geben. Bei volljährigen Schülern muss die Schule die Einverständniserklärung der Schüler selbst einholen.