Im Streit um die Einbindung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons auf Fanseiten von Unternehmen und privaten Nutzern hat der Landtag Schleswig-Holstein kürzlich ein Gutachten seines wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Darin werden gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Drohung des ULD mit einem hohen Bußgeld bei der weiteren Verwendung geäußert.
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Sowohl Online-Händler als auch private Facebook-Nutzer müssen bei der Einbindung des Gefällt-mir-Buttons seit dem 01.10.2011 vorsichtig sein. Ab diesem Zeitpunkt will der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert laut seiner eigenen Pressemitteilung durchgreifen-und gegen nicht einsichtige Nutzer mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 € vorgehen. Hierauf haben wir bereits mehrfach hingewiesen.
Dieses Vorgehen des ULD wird in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vom schleswig-holsteinischen Landtag mit erstaunlich deutlichen Worten infrage gestellt. Zwar wird eingeräumt, dass die geforderte Entfernung des Gefällt-mir-Buttons „im Ergebnis vertretbar“ sei. Es handele sich aber um eine „äußerst umstritten Position“. Die Erfolgsaussichten vor Gericht seien jedoch auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und der Meinung im wissenschaftlichen Schrifttum als „gering“ einzuschätzen. Laut Gutachter sind Nutzer jedenfalls dann auf der richtigen Seite, wenn sie die auch von unserer Kanzlei empfohlenen „Zwei-Klick-Lösung“ zur rechtssicheren Einbindung des Gefällt-mir-Buttons vornehmen.
Diesen Rat sollten Online-Händler und private Facebook-Nutzer auf Grundlage der unsicheren Rechtslage unbedingt befolgen-zumal die Befolgung mit keinem hohen Zeitaufwand verbunden ist.
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