CDU und FDP haben am Sonntag beschlossen, die Position der Verlage zu verbessern. Künftig sollen News-Aggregatoren wie Google-News allein für die Verbreitung von kleinen Text-Snippets der News Geld an die Verlage bezahlen.

Die Verlage machen schon seit vielen Jahren geltend, Google&Co profitieren von den Vorarbeiten der Verlage (Recherche, Texten der Überschriften usw.), ohne dafür eine Abgabe zu zahlen. Im Netz laufen heute tausende Nutzer Sturm gegen dieses Vorhaben. Zu Recht, denn wenn das kommt, was gestern verabschiedet worden ist, dann dürfte schon bald die Linksetzung auf Facebook kostenpflichtig werden. Zumindest dann, wenn von Unternehmens-Fanpages auf Zeitungsartikel verlinkt wird.

Denn die Technik von Facebook funktioniert so, dass beim Posten eines Links nicht nur der Link selbst, sondern auch noch kleine Textsnippets und ein Thumbnail-Foto mitgepostet werden. Während das Posten von Thumbnails bereits über das Urheberrecht untersagt werden könnte, sind die Textsnippets in der Regel nicht kreativ genug, um selbständig Urheberrechtsschutz zu erlangen. Das soll sich – geht es nach CDU und FDP – bald ändern. Allein die Themenauswahl soll den Verlagen dann vergütet werden, wenn der Facebook-Account oder der Blog nicht ausschließlich privat betrieben werden.

In der Tat sind die Überlegungen die in dem Auszug zum Ausdruck kommen für sich genommen erst einmal nichts Neues. Schon im Koalitionsvertrag wurde die Absicht formuliert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gesetzlich festzuschreiben, was zur Formierung einer Protest-Kampagne geführt hat.

Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs scheint nun jedoch näher zu rücken. Bei der von Es wird nun entscheidend auf die später geltende Fassung ankommen. Nach meinem derzeitigen Wissen soll das bereits nach Urheberrecht bestehende Zitatrecht (§ 51 UrhG) nicht angetastet bzw. verschärft werden. Zulässig ist nach geltender Fassung des § 51 UrhG die „Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Zulässig und auch nicht entgeltpflichtig wäre damit auch weiterhin z.B. das Zitat aus einem Zeitungsartikel in einem eigenen selbstständigen Beitrag, wenn es mit Hinweis auf den Urheber erfolgt.

Laut Protokoll des Koalitionsbeschlusses soll eine Entgeltpflicht nur für die Verbreitung eines Werkes (§ 17 UrhG) errichtet werden. Nach wohl herrschender Rechtsauffassung ist z.B. das Setzen eines Hyperlinks noch keine das Verbreitungsrecht betreffende Handlung. Auch die Verlinkung eines Online-Artikels als bloßer Verweis wäre demnach weiterhin zulässig und auch kostenfrei. Anders kann das aber aussehen, wenn der Hyperlink mit 2-3 Sätzen angereichert wird.

Entscheidend dafür, ob eine Lizenzierungsgebühr für andere Nutzungsarten zu zahlen ist, wird die Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Angebot sein. Leider ist diese Abgrenzung nicht immer eindeutig. Wer z.B. einen Blog betreibt und mit auf der Website angezeigter Werbung Gewinn erzielen möchte, wird sich schnell im Bereich des gewerblichen Angebots bewegen. Eine Einschätzung im Einzelfall wird letztlich dann von den Gerichten getroffen werden.

Veränderungen würde die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Hinblick auf die Verfolgung von Verletzungen der Lizenzierungspflicht herbeiführen. Die Verlage könnten dann nicht mehr nur aus eingeräumten Rechten der Urheber vorgehen, sondern eben aus den ihnen dann zustehenden Leistungsschutzrechten, was die Verfolgung wesentlich erleichtert.

Die Verwertung soll dem Beschluss zufolge durch eine Verwertungsgesellschaft (wie z.B. die GEMA für Musik) erfolgen. Fest steht demnach, dass es keine Zwangsabgabe – losgelöst von der tatsächlichen Nutzung – für gewerbliche Internetnutzer (vergleichbar z.B. den Rundfunkgebühren) geben wird. Vielmehr sollen für die Nutzung fremder Inhalte jeweils einzelne Lizenzverträge abgeschlossen werden.

Zu der Frage wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, enthält der Beschluss leider keine Aussagen. Bereits im Bereich der geschützten Musik gibt es dabei massive Probleme. Im Moment scheinen die Vorschläge noch sehr unkonkret und unausgegoren zu sein. Letztlich dürfte auch fraglich sein, ob Google-News für die Zeitungen in Deutschland eher gut oder eher schlecht ist.

Letztlich ist Google-News einer der größten Traffic-Bringer, so dass auch die Verlage von der Themen-Übersicht profitieren. Außerdem wird es der Nutzer kaum bei der Themenübersicht belassen, sondern sich später für ein konkretes Angebot entscheiden. Scheinbar machen sich die Politiker keinerlei Gedanken darüber, wie das – von der Lobbyarbeit der Verlage geprägte – Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann. Hoffen wir, dass jetzt keine überstürzten Gesetze erlassen werden, nur um das Vorhaben noch vor der nächsten Bundestagswahl „durchzupeitschen“….