Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat ein Musterschreiben verfasst, das jeder Betroffene an Google schicken kann, um einen Löschungsantrag zu stellen.

Das Muster zum Löschungsantrag ist hier verfügbar: Löschungsantrag-Google-Index

Muster für den Antrag auf Löschung nach EuGH Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ (Urt. v.13.05.2014, Az.: C-131/12) von Wilde Beuger Solmecke ist lizensiert unter einer

Creative Commons Lizenzvertrag
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

 

Anleitung für die Verwendung:

  1. Die gelben Stellen im Muster sollten vollständig ausgefüllt werden
  2. Betroffene sollten kurz schildern, warum sie sich durch den Eintrag/die Einträge beeinträchtigt fühlen und warum sie ein Interesse an der Löschung haben
  3. Dem Schreiben ein Screenshot von dem/den zu löschenden Link(s) beifügen
  4. Dem Schreiben ein Identitätsnachweis beifügen
  5. Grundsätzlich kann das Schreiben entweder per Mail (support-de@google.com) oder postalisch per Einschreiben an Google verschickt werden. Allerdings ist anzuraten zumindest zusätzlich den Postweg zu wählen, da Google die Mails von Betroffenen mit einer standartisierten Mail beantwortet in der es unter anderem heißt: „vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können“. Das Schreiben sollte an folgende Adresse versandt werden:Google Inc.
    1600 Amphitheatre Parkway
    Mountain View, CA 94043
    USA
  6. Sollte nach zwei Tagen keine Antwort von Google kommen, muss das Unternehmen die Anwaltskosten für ein eventuelles Verfahren übernehmen.