Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 04.02.2008 – Az. 2 U 71/07) hatte jüngst über einen Streit zwischen zwei ebay-Händlern zu entscheiden. Wie so oft bei Abmahnungen im Online-Handel ging es auch diesmal wieder um Fehler in der Widerrufsbelehrung. Ein Klassiker, über den schon verschiedene Gerichte (unterschiedlich) entschieden haben. Interessant an der Entscheidung, ist, wie das OLG Stuttgart den Streitwert berechnet hat. Der Streitwert ist für die Betroffenen der wichtigste Faktor, denn nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltskosten. Pro Fehler, der sich in der Widerrufsbelehrung gefunden hat, haben die Stuttgarter Richter einen Streitwert von 2500 € angesetzt. Lassen sich also nur 2 Fehler nachweisen, liegt der Streitwert bei 5000 € und damit erheblich unter dem, was andere Gerichte in vergleichbaren Fällen ansetzen. In der Sache ist die Senkung des Streitwertes zu begrüßen. So wird sich über kurz oder lang das Interesse der abmahnenden Anwälte, solche Mandate zu übernehmen, in Grenzen halten.
Streitwert pro Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2500 €
Christian Solmecke
06. März 2008
Home › News › Internetrecht › OLG Stuttgart: Streitwert pro Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2500 €
Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
Ähnliche Artikel
Der „böse Schein“ der Befangenheit: Vergabe der 5G-Frequenzen rechtswidrig
- 29.08.2024
Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen ist etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen. Daher lautete der Vorwurf kleinerer Mobilfunkanbieter auch, die Vergabe sei ein „politischer Deal“ gewesen. Das VG Köln sah dies nun ähnlich. Die Regeln über die Vergabe von 5G-Frequenzen seien rechtswidrig gewesen, das Verkehrsministerium habe erheblichen Einfluss ausgeübt. Die […]
Widerruf im Online-Handel: Macbook Pro-Konfiguration noch keine Maßanfertigung
- 16.08.2024
Wer im Online-Handel ein Notebook erwirbt hat als Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dies gilt nach Auffassung des OLG Brandenburg selbst dann, wenn ein Macbook Pro aus vorgegebenen Standardoptionen individuell konfiguriert und zusammengebaut wurde. Der Online-Kauf von Elektronikprodukten, insbesondere von Laptops und Notebooks, ist heutzutage gängige Praxis. Oft haben Käufer die Möglichkeit, […]