Ein Richter vom Amtsgericht Reutlingen legt sich mit dem sozialen Netzwerk an.
Im vorliegenden Fall wurde einem 20-jährigen Mann Beihilfe bei einem Wohnungseinbruch vorgeworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage erhoben hatte, kam ein Richter beim Amtsgericht Reutlingen bei der Vorbereitung der mündlichen Hauptverhandlung auf eine interessante Idee. Er ordnete mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az. 5 Ds 43 Js 18155/10 jug.) die Beschlagnahme von Messages und Chats des Beschuldigten bei der Facebook-GmbH in Hamburg als dem deutschen Anbieter an.
Doch die Facebook GmbH gab sich unbeeindruckt. In einem Schreiben verwies man darauf, dass hierfür die europäische Niederlassung in Irland zuständig sei. In Deutschland gebe es keine Mitarbeiter, die Zugriff auf Nutzerdaten hätten.
Doch der Amtsrichter gibt laut einer aktuellen Meldung im Reutlinger Generalanzeiger nicht auf. Er kündigte kürzlich an, dass er einige Mitarbeiter von der europäischen Niederlassung von Facebook in Irland als Zeugen laden werde, wenn der Beschuldigte nicht freiwillig die gewünschten Facebook-Daten herausgibt. Man darf gespannt sein, ob sich der Richter gegenüber der europäischen Niederlassung von Facebook durchsetzt.
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